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ZSH-Flotte wird um EC 155 erweitert (Aprilscherz)

01.04.2014

Bonn (NRW) ::  Die ZSH-Standorte „Christoph 12“ in Siblin und „Christoph 29“ in Hamburg werden ein neues Hubschraubermuster bekommen. Trotz der Tatsache, dass sich die dort bisher eingesetzten EC 135 T2i hervorragend im Rettungsdienst bewährt haben, werden diese dort in Kürze durch die größere EC 155 B1 abgelöst. Grund hierfür ist der Wunsch der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, wieder über ein Luftrettungsmittel mit Rettungswinde zu verfügen. Nach der Schließung etlicher SAR-Kommandos im gesamten Bundesgebiet, der nicht immer sichergestellten Einsatzbereitschaft der SAR-Standorte der Marineflieger und dem endgültigen Ausscheiden des zuvor in Siblin bzw. Eutin und Hamburg eingesetzten Bell 212 aus dem Rettungsdienst im Jahr 2008 hat die Verfügbarkeit derart ausgerüsteter Rettungsmittel stark abgenommen. In langen, aber diskreten Verhandlungen zwischen den Ländern, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) , dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (das in Hamburg als Träger fungiert) und der Bundespolizei-Fliegergruppe wurde bereits im Jahr 2013 die Beschaffung von zwei neuen Zivilschutzhubschraubern vom Typ EC 155 B1 avisiert und in der Folge auch im Bundeshaushalt bewilligt. Bei den Fliegerstaffeln des Bundespolizei-Flugdienstes kommt die EC 155 bereits seit 1998 als leichter Transporthubschrauber (LTH) zum Einsatz und hat in dieser Rolle die Muster Bell UH-1D und Bell 212 ersetzt. Die beiden Neuzugänge wurden mit den Kennungen „D-HZSZ“ und D-HZSY“ in die Luftfahrzeugrolle eingetragen. Jüngst kam der erste der beiden Hubschrauber zur Auslieferung und wurde von Marignane nach Bonn-Hangelar zur Bundespolizei-Fliegergruppe überführt, wo er derzeit seine Ausstattung erhält. Der rth.info-Redaktion wurde ein exklusives Foto von einer der beiden neuen Maschinen im Ausbildungsbetrieb zugespielt.

Die neue Musterpolitik für die norddeutschen ZSH-Standorte wird überwiegend positiv aufgenommen: In Kreisen der Besatzung von „Christoph 12“ wird die Entscheidung begrüßt: „Zwar standen mit der Bell 212 Windeneinsätze nicht auf der Tagesordnung, aber wenn wir jetzt zu einem Notfall auf einem Schiff gerufen werden, können wir nun wieder direkt helfen und sind nicht auf die Marineflieger angewiesen. Mit 90 Metern Seillänge sind wir nun sogar besser aufgestellt, als seinerzeit mit der Bell 212.“ Auch das BMVg reagiert positiv und beruft sich auf die Ausbildungskomponente: „So können die Hamburger Luftrettungsassistenten auch schwierige Windenverfahren durchführen – eine nicht zu unterschätzende Kompetenz für Auslandseinsätze“. Ein Sprecher des BBK betonte gegenüber rth.info auch den Nutzen der Rettungswinde für Einsätze im Zivilschutz. „Bei Großschadenslagen können Spezialisten so auch Wasserfahrzeugen zugeführt oder im schwierigen Gelände abgesetzt werden. Keinesfalls soll jedoch der neue ZSH-Typ dabei in Konkurrenz zu den Hubschraubern der Offshore-Werkrettungsdiensten der Windparks stehen.“

In Fachkreisen werden jedoch auch kritische Stimmen laut. In erster Linie stehen hier die ungleich höheren Kosten für den Betrieb des größeren Hubschraubers und die Eignung des Einziehfahrwerks für den rauen Rettungsdienstalltag in Frage. Die Bundespolizei-Fliegergruppe weist Kritik zurück: Seit Jahren bewähre sich das Muster im Polizeidienst und unlängst sei in der Fliegerstaffel Fuhlendorf die volle Einsatzbereitschaft mit 4 Exemplaren einer navalisierten Version des Musters für die Seeüberwachung erreicht. Seit über 10 Jahren werde am Standort Oberschleißheim eine Maschine für Einsätze mit der Bergwacht vorgehalten, die auch über einen entsprechenden Medevac-Rüstsatz verfüge. Kurzzeitige Einsätze der EC 155 als „Christoph 17“ hätten gezeigt, dass Befürchtungen hinsichtlich des Fahrwerks unbegründet seien. „Die zusätzlichen Kosten muss man im Kontext der Qualitäts- und Kompetenzerweiterung im Bereich der ZSH sehen. Durch das neue Muster und seine höhere Reisegeschwindigkeit kommt die Hilfe nun schneller zum Einsatzort und mit dem nun wieder mitfliegenden Flugtechniker kann sich die medizinische Besatzung vollständig auf ihre Aufgabenfeld konzentrieren“, hieß es weiter.

Aus Gewichtsgründen werden die neuen ZSH jedoch nicht mit einer Notschwimmeranlage ausgerüstet. Dies sei laut BPOL-Fliegergruppe auch nicht unbedingt notwendig. Mit einem Abfluggewicht von knapp fünf Tonnen gehört der EC155 nicht zu den Leichtgewichten in der Luftrettung, ist aber nicht so schwer wie die von der HDM Luftrettung eingesetzten Bell 412. Ob insbesondere im Hinblick auf die steigende Anzahl von Dachlandeplätzen an Krankenhäusern und deren Gewichtsbeschränkungen künftig Probleme geben wird, bleibt indes abzuwarten.

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Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

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Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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