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Land NRW überarbeitet aktuell Erlass zur Luftrettung

22.02.2018

Düsseldorf (NRW) ::  Der Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ des Landes Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit in Überarbeitung. Dies geht aus der Antwort des für die Luftrettung zuständigen Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann (CDU), vom 5. Januar 2018 (Drucksache 17/1634) auf eine Kleine Anfrage (Nr. 621, Drucksache 17/1482) des SPD-Landtagsabgeordneten Gordan Dudas hervor. Dieser hatte am 13. Dezember 2017 die nordrhein-westfälische Landesregierung unter anderem gefragt, wie hoch sie gegenwärtig den Bedarf an luftgebundenen Intensivverlegungen in NRW sehe, ob es nach Kenntnis der Landesregierung regionale Unterschiede beim Bedarf gebe und welche Planungen sie bei der Konzeption künftiger Bedarfspläne bzw. der öffentlichen Beauftragung von Luftrettungsunternehmen verfolge. Eine angemessene Abdeckung mit einer ausreichenden Anzahl an Helikoptern sei, so Dudas, im Interesse einer optimalen Versorgung der Bevölkerung in NRW.

Der Landesregierung lägen momentan keine aktuellen Zahlen zum Bedarf vor, eine Erhebung zu den Bedarfen der gesamten Luftrettung (Primär- und Sekundärluftrettung) in NRW laufe aber bereits. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) habe bereits im November 2017 die so genannten Kernträger (d. s. Träger, in deren Gebiet das jeweilige Luftfahrzeug stationiert ist, mit eigener Zuständigkeit für die Aufgabe der Luftrettung), die Träger des Rettungsdienstes und die Betreiber der privaten Luftrettung gebeten, entsprechende Datensätze zusammenzustellen. Die Ergebnisse sollen Mitte des Jahres vorliegen. Die sich aus der aktuellen Bedarfserhebung ergebenden Erkenntnisse sind nach Ansicht der NRW-Landesregierung von zentraler Bedeutung und werden als wesentlicher Bestandteil in den in Überarbeitung befindlichen Erlass einfließen. Dieser datiert aus dem Oktober 2006 und wurde zuletzt im Februar 2011 geändert (siehe Weblinks im Kontextbereich dieser News).

Aus der Antwort der Landesregierung geht des Weiteren hervor, dass momentan folgende Kapazitäten der Luftrettung in NRW bestehen:

Es gibt sieben öffentlich-rechtliche Rettungshubschrauber (RTH). Das sind:

  • Christoph 3 – Köln (Bundespolizei)
  • Christoph 8 – Lünen (ADAC Luftrettung)
  • Christoph 9 – Duisburg (Bundespolizei)
  • Christoph 13 – Bielefeld (Bundespolizei)
  • Christoph 25 – Siegen (ADAC Luftrettung)
  • Christoph Europa 1 – Würselen (ADAC Luftrettung)
  • Christoph Europa 2 – Rheine (ADAC Luftrettung)

Die Einsatzbereitschaft der RTH beginnt bei Sonnenaufgang (frühestens 7 Uhr) und endet bei Sonnenuntergang.

Der Bielefelder ZSH “Christoph 13“ im April 2017 bei einem Notfalleinsatz in Nieheim (Kreis Höxter)

Der Bielefelder ZSH “Christoph 13“ im April 2017 bei einem Notfalleinsatz in Nieheim (Kreis Höxter)

Foto: Jörn Fries

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Der Siegener RTH “Christoph 25“ startet im Juni 2017 von seiner Homebase aus zu einem Notfalleinsatz

Der Siegener RTH “Christoph 25“ startet im Juni 2017 von seiner Homebase aus zu einem Notfalleinsatz

Foto: Jörn Fries

Es sind zudem zwei öffentlich-rechtliche Intensivtransporthubschrauber (ITH) stationiert. Das sind:

  • Christoph Rheinland – Köln (ADAC Luftrettung, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang)
  • Christoph Westfalen – Greven (ADAC Luftrettung, 24 Stunden einsetzbar)
Der ITH “Christoph Rheinland“ landet am Universitätsklinikum Aachen (hier eine Ersatzmaschine)

Der ITH “Christoph Rheinland“ landet am Universitätsklinikum Aachen (hier eine Ersatzmaschine)

Foto: Tim und Ralph Nußbaum

Der ITH “Christoph Westfalen“ an seiner Homebase in Greven (hier eine Ersatzmaschine)

Der ITH “Christoph Westfalen“ an seiner Homebase in Greven (hier eine Ersatzmaschine)

Foto: Jörn Fries

Darüber hinaus stehen zwei “unternehmergeführte Intensivtransporthubschrauber mit Genehmigung im Rahmen des dualen Systems nach § 25 i.Vm. §§ 17 ff. des Rettungsgesetzes NRW“ zur Verfügung:

  • Akkon Bochum 89-1 – Marl (Johanniter Luftrettung)
  • Christoph Dortmund – Dortmund (DRF Luftrettung)
Der ITH “Akkon Bochum 89-1“ wartet in Marl-Loemühle auf seinen nächsten Einsatz

Der ITH “Akkon Bochum 89-1“ wartet in Marl-Loemühle auf seinen nächsten Einsatz

Foto: Jörn Fries

Im Mai 2017 steht der ITH “Christoph Dortmund“ am Flughafen Dortmund einsatzbereit

Im Mai 2017 steht der ITH “Christoph Dortmund“ am Flughafen Dortmund einsatzbereit

Foto: Jörn Fries

Deren Einsatzmöglichkeiten und -bereiche richten sich nach der jeweiligen individuellen Genehmigung. Ergänzend kann auf den in Nörvenich stationierten SAR-Hubschrauber “SAR Nörvenich 41“ (neuerdings als “Rescue 41“ bezeichnet) der Bundeswehr zurückgegriffen werden.

Der seit 2016 als “Rescue 41“ bezeichnete SAR-Hubschrauber aus Nörvenich auf dem Landeteller am Aachener Universitätsklinikum

Der seit 2016 als “Rescue 41“ bezeichnete SAR-Hubschrauber aus Nörvenich auf dem Landeteller am Aachener Universitätsklinikum

Foto: Tim und Ralph Nußbaum

Interessanterweise konnte die Landesregierung nicht die Frage hinreichend beantworten, welche Erkenntnisse sie über Intensivtransporte per Helikopter habe, die nicht möglich waren, obwohl die Wetterlage einen Flug zugelassen hätte. Sie teilte dem Fragensteller mit, dass ihr keine Hinweise vorlägen und dass eine entsprechende Abfrage der Daten bei den für die Einsätze zuständigen Leitstellen in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei.

Landesstraße L755 bei Nieheim im Dezember 2016: Hier wäre der Einsatz eines RTHs/ITHs von Vorteil für die Notfallpatienten gewesen ...

Landesstraße L755 bei Nieheim im Dezember 2016: Hier wäre der Einsatz eines RTHs/ITHs von Vorteil für die Notfallpatienten gewesen ...

Foto: Jörn Fries

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Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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