Flugunfall Uelzen: Prozessauftakt - Pilot gibt Flugfehler zu!
07.09.2005
Lüneburg (NDS) :: Im Januar 2003 stürzte der ADAC-Rettungshubschrauber "Christoph 19" in den Elbe-Seiten Kanal. Heute begann der Prozess, der sich mit diesem Vorfall beschäftigt. Der Pilot gab zu Beginn des Prozesses ein verbotenes Flugmanöver zu. Der 38-jährige Pilot aus Dransfeld bei Göttingen gab zu, dass er ohne einen ersichtlichen Grund unter einer Kanalbrücke durchflog. Der Rettungshubschrauber Christoph 19 stürzte Infolge dessen ins Wasser, der Notarzt ertrank, ein Rettungssanitäter und der Pilot konnten sich retten.
Der Pilot muss sich seit diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht Uelzen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verantworten. Die Staatsanwaltschaft führt den Absturz auf einen Pilotenfehler zurück. Der Anwalt der Nebenklägerin, die Frau des verstorbenen Arztes, geht davon aus, dass der Heckrotor die Brücke berührte. Die Verteidigung geht von einem technischen Defekt in einem Getriebe aus.
Mit Hilfe von Modellen beschrieben die Zeugen den Unglückshergang. Der überlebende Sanitäter sagte aus, dass er vor dem Absturz einen Schlag gegen die Maschine bemerkte.
Der Pilot gab zur Aussage, dass er zuerst die Höhe der Brücke ermittelte, bevor er die die Brücke mit Schritttempo unterflog. Zwischen dem Heckrotor und der Brücke sei genügend Platz gewesen. Weiterhin sagte er aus, dass es Vibrationen gab und die Konsolen wackelten. Nach dem Unglück habe er mehrmals versucht den Notarzt aus dem Hubschrauber zu retten, aber die Tür ließ sich unter Wasser nicht öffnen.
Vor seinem Dienstantritt in Uelzen, drei Tage vor dem Unglück, war der Unglückspilot mehrere Jahre als Pilot bei der Bundeswehr tätig und war mit solchen Manövern vertraut, so seine Aussage. Fakt ist aber, dass auch das Unterfliegen von Brücken nicht zum Aufgabengebiet eines Bundeswehrpiloten gehört. Sollte es zu einer Verurteilung kommen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr drohen ihm zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft, bei fahrlässiger Tötung bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Der Prozess wird am kommenden Montag weitergeführt.
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Nach dem Flugunfall im Januar 2003
Foto: Philipp Schulze (Archivfoto)
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- N24 online