Luftrettung in der Schweiz: 2 Turbinen nun Pflicht?
13.11.2014
Bern (CH) :: Im Rahmen des bilateralen Abkommens mit der EU hatte das Nachbarland Schweiz unter anderem eine Richtlinie der Agentur für Flugsicherheit (Easa) übernommen, deren Umsetzungsfrist Ende Oktober abgelaufen ist. Diese sieht vor, dass für Rettungsflüge – wie in Deutschland bereits seit 2010 praktiziert – nur noch zweimotorige Hubschrauber zum Einsatz kommen dürfen.
Doch diese Forderungen werden nicht eins zu eins umgesetzt. So äußerte sich ein Mediensprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) der Schweiz gegenüber der Presse, dass einmotorige Hubschrauber weiterhin für Rettungsflüge zugelassen seien, da es sich hierbei um eine Staatsangelegenheit handle, wo die Easa nationale Ausnahmen erlaube.
Neu sei lediglich, dass Einsätze in der Nacht dann durch eine zweimotorige Maschine durchgeführt werden müssten. Doch weiter erklärt der Mediensprecher, wenn es um „Leben oder Tod“ gehe, könne man davon abweichen und in Einzelfällen auch einen einmotorigen Hubschrauber einsetzen. Die notwendige Genehmigung hierfür könne man auch noch nach dem Einsatz einholen.
Air-Glaciers reagieren mit Neuanschaffung
Die Air-Glaciers, einer der großen Schweizer Rettungshubschrauberbetreiber, wurden regelrecht gezwungen, auf die neuen Anforderungen zu reagieren: Nur einer ihrer 20 Hubschrauber, eine EC 135, verfügte über zwei Triebwerke, an zwei Standorten wird aber ein Rettungshubschrauber betrieben. So schafften sich die Air-Glaciers vor geraumer Zeit eine weitere Maschine aus dem Hause Airbus Helicopters vom Typ EC 135 T1 an. So der Basisleiter Lauterbrunnen der Air-Glaciers Christian von Allmen gegenüber der Presse: „Damit sind wir auf unseren Basen in Lauterbrunnen und Sitten so ausgerüstet, dass wir auch Nachteinsätze fliegen dürfen“. Eingesetzt würden die zweimotorigen Maschinen ausschließlich für Rettungs-, Verlegungsflüge oder für Organtransporte. Für das weitere Aufgabenfeld, der gewerbliche Flugbetrieb, sind sie vermutlich mit den doppelten Anschaffungs- und Betriebskosten zu teuer. Ein Ausstieg aus der Flugrettung kommt nach Pressemeldungen aufgrund der drohenden Nichtauslastung der Hubschrauberflotte auch nicht in Frage.
Für die REGA jedoch hat die neue Richtlinie kaum nennenswerte Folgen: Diese setzt bereits seit 1992 auf zweimotorige Hubschrauber, was sie vor allem mit dem Aspekt der Sicherheit begründet. So hält die REGA ausschließlich Hubschrauber mit zwei Triebwerken vor, an der Zahl sind das 17 Stück.
Komplettes Aus für einmotorige Hubschrauber vom Tisch?
Ob diese relativ großzügige Lockerung der Richtlinie von der Easa weiterhin akzeptiert wird, bleibt abzuwarten. Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt des Landes Schweizes ist man jedenfalls zuversichtlich.
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Eine Maschine der REGA, eine Agusta AW109SP mit zwei Turbinen, im Nachteinsatz
Foto: Matthias Hansen
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- Quelle(n):
- Berner Zeitung