Mecklenburg-Vorpommern: Gemeinsames Projekt “MERP – Medizinische Einsatztaktik von Rettungsdienst und Polizei“
23.07.2026
Schwerin (MVP) :: Die DRF Stiftung Luftrettung mit Sitz in baden-württembergischen Filderstadt berichtet, das mit MERP ein organisationsübergreifendes Projekt gestartet wurde, welches die Zusammenarbeit von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Luftrettung in besonderen Einsatzlagen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (MV) verbessern soll. Die Federführung obliegt dabei dem Landeskriminalamt (LKA). Das Projekt sei bereits diesen März gestartet worden und habe eine Laufzeit bis zum 29.02.2028. Im Fokus stünden dabei Aus- und Fortbildungen sowie eine große gemeinsame Abschlussübung, erläutert eine Pressemitteilung der beteiligten Organisationen – DRF Stiftung Luftrettung, DRK-Landesverband MV und LKA MV. Die Stiftung fördere das Projekt, das in diesem Juli in diese so genannte Realisierungphase übergetreten sei. Weiter heißt es:
“Polizeiliche Einsatzlagen mit einer hohen Gefährdungslage, in denen medizinisches Personal zur Versorgung von schwerverletzten Personen nicht unmittelbar zum Einsatz kommen kann, sind glücklicherweise selten. Dennoch ergeben sich für Einsatzkräfte daraus besondere Risikofaktoren. In den letzten Jahren hat sich die weltweite sowie auch landesweite Sicherheitslage stark verändert. Terrorismus, Amoktaten, hybride Bedrohungen und Sabotage stellen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sollen Polizei, Rettungsdienst, Luftrettung und Katastrophenschutz enger verzahnt und organisatorische wie medizinische Abläufe einsatztaktisch aufeinander abgestimmt werden.“
Auch zum Projekt gehörten der Pressemitteilung zufolge die Entwicklung von Leitlinien, Handlungsempfehlungen bzw. SOPs (Standard Operation
Procedures) für die Polizei mit Nutzung durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz
.
Was heißt das konkret?
Aus naheliegenden Gründen sind viele taktische Details zur Bewältigung polizeilicher Sicherheitslagen nicht öffentlich bekannt. Da das Thema von hohem Interesse und traurigerweise von hoher Aktualität ist, hat rth.info trotzdem nachgefragt, wer im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern denn über die Einhaltung solcher Leitlinien, Handlungsempfehlungen und verbindlichen SOPs wacht, und nach welchen Stand heute verfahren wird. Dazu heißt es von den Projektpartnern: Die Landespolizei, und hier in speziellen deren ausgebildete Rettungssanitäter, arbeiten nach den S-Leitlinien (im speziellen ist es die S3-Polytraumaleitlinie) sowie dem xABCDE-Schema. Spezifische weitere Regelungen insbesondere zur Übergabe von Verletzten von Polizei an den zivilen Rettungsdienst oder weitere gemeinsame Standards bestehen bisher noch nicht.
DRF Luftrettung im Einsatz an einer Landstraße
Foto: DRF Luftrettung
- Anzeige -
Ferner wollten wir wissen, wer über die Einhaltung entsprechender Verfahrensanweisungen wacht. Für die Rahmensetzung und deren Kontrolle seien im zivilen Rettungsdienst die ärztlichen Leiter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, teilte hierzu die DRF Stiftung Luftrettung mit. Ein Pressereferent vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ergänzt:
“Die grundsätzliche Dienst- und Fachaufsicht über die Beamten der Landespolizei und somit auch über das Sanitätswesen in der Landespolizei obliegt dem Ministerium für Inneres und Bau MV. Der polizeiärztliche Dienst wurde dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK MV) zugeordnet, welcher besonderen medizinischen Sachverstand vorhält und aus diesem Grund an der Formulierung und Überwachung von entsprechenden Regelungen maßgeblich beteiligt ist. Darüber hinaus wird die medizinische Ausbildung/ Fortbildung/ Zertifizierung der Sanitätskräfte durch die jeweils personalführenden Behörden der Landespolizei übernommen. In MV sind das überwiegend das Landesbereitschaftspolizeiamt MV und das Landeskriminalamt MV für ihre spezialisierten Kräfte. Festgestellte Abweichungen von entsprechenden Leitlinien, Handlungsempfehlungen und verbindlichen SOPs würden selbstverständlich im Einzelfall bei den jeweilig zuständigen Behörden ausgewertet. Hierfür gibt es keine standardisierten spezifischen Regelungen für das Sanitätswesen.“
Die geplante Abschlussübung ist beispiellos – es sei nicht bekannt, dass es je eine vergleichbare Übung der Landespolizei schon gegeben habe, bekräftigten die Projektpartner.
Die Rolle der Luftrettung
Luftrettungsmittel können in polizeilichen Bedrohungslagen einerseits ihre bekannten taktischen Vorteile ausspielen, beispielsweise ihre schnelle Eintreffzeit, die in Traumaszenarien besonders einsatzerfahrenen Crews, oder die Fähigkeit zum schnellen Patiententransport in geeignete Fachkliniken in weiterer Distanz. Die Rettungshubschrauber sind andererseits aber während ihrer Flugbewegungen potenziell auch besonders gefährdet, weil sie ein auffälliges und auf weite Distanz für Waffen erreichbares Ziel darstellen, das Straftäter angreifen könnten. Rettungspiloten müssen in Einsätzen mit Bedrohungslagen also sicherstellen, dass ihr Fluggerät zu jeder Zeit geschützt ist vor einem etwaigen Angriff. Ein entsprechender Sicherheitsabstand werde dabei immer situativ festgelegt, teilten die Projektbeteiligten mit. Dies obliege dem Piloten mit der restlichen Besatzung in Abstimmung mit der Polizei vor Ort. Daraus ergibt sich eine hohe Verantwortung für die Hubschraubercrew und auch die Polizei vor Ort – denn oftmals sind RTH ja bereits in einer sehr frühen Phase involviert, in der nur sehr spärliche Informationen vorliegen, zugleich aber womöglich in hoher Taktung neue Informationen in das entstehende Lagebild einfließen.
Inwieweit die Öffentlichkeit von Projektergebnissen erfahren darf, bleibt abzuwarten. Und inwiefern die Ergebnisse aus Mecklenburg-Vorpommern in anderen Bundesländern Beachtung finden oder sogar dort adaptiert werden, dürfte spannend werden.
Polizei und Luftrettung treffen sich im Einsatzalltag sehr häufig – in den meisten Fällen, so wie hier gezeigt, jedoch glücklicherweise nur deshalb, weil die Polizei den Landeplatz des Hubschraubers absichert
Foto: Bernhard Huhn
