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rth.info – Faszination Luftrettung

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Faszination Luftrettung


50 Jahre zivile Luftrettung in Deutschland (Teil 3) – Berlin

21.08.2020

Mit der Indienststellung des ersten zivilen und ständig mit einem Notarzt besetzten Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 1“ in München schlug am 1. November 1970 die Geburtsstunde der öffentlich-rechtlichen Luftrettung in der Bundesrepublik Deutschland. rth.info nimmt den 50. Geburtstag der Luftrettung in Deutschland zum Anlass, die „Hubschrauberrettung“ in der Bundesrepublik auf die historische Entwicklung und den gegenwärtigen Stand in den einzelnen Bundesländern zu fokussieren. Damit sollen auch die immensen Leistungen und auch die mit einem stetigen Wandel verbundenen großen Herausforderungen sowie die Bedeutung der Luftrettung in einem europäischen und globalen System der schnellen Hilfe aus der Luftrettung näher beleuchtet werden.

Dies wird mit einer Darstellung der Luftrettung in den 16 Bundesländern Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge geschehen. Heute berichten wir über die “Hubschrauberrettung“ in der Bundeshauptstadt Berlin.

Historische Entwicklung

Nachdem bereits in Westdeutschland nach mehreren Pionierversuchen erste Rettungshubschrauber (RTH) zum Einsatz kamen, wurden bereits Anfang der 1970er Jahre erste Forderungen nach einem RTH im Westteil der geteilten Stadt laut. Damals finanzierte der ADAC eine Sanitätsausrüstung für einen amerikanischen Militärhubschrauber des Muster Bell UH-1D, der jedoch keine Verwendung fand. Der ADAC und der DRK-Landesverband Berliner Rotes Kreuz e. V. führten gemeinsam zwei Erprobungen mit Hubschraubern im Rettungsdienst durch. Dabei wurde 1978 ein Militärhubschrauber des Musters SA 341B „Gazelle AH.1“ der Royal Air Force und 1980 ein Sanitätshubschrauber vom Muster Bell UH-1H der U.S. Army eingesetzt, jedoch wieder einmal ohne längerfristigem Erfolg. Im Jahr 1983 warb der damalige Berliner ADAC-Chef Dr. Wolf Wegener für einen RTH in der geteilten Stadt.

Drei Jahre später stationierte die Deutsche Rettungsflugwacht e.V., die heutige DRF Luftrettung, 1986 in Kooperation mit der in Fort Lauderale (Florida) ansässigen Tempelhof Airways Inc. (TAUSA; Insolvenz 1990) einen Ambulanzjet mit dem Namen „Berlin“ am Flughafen Berlin-Tempelhof. Gegenüber den beiden anderen Ambulanzjets der DRF trug die „Berlin“ ein amerikanischen Kennzeichen N279TG und ein abweichendes DRF-Emblem sowie die Aufschrift „DRF – Berlin Air Rescue“. Als im gleichen Jahr eine Studie zur Notfallrettung den Nutzen eines RTH zur Ergänzung der Notarztwagen (NAW) in Berlin nachwies, verstärkte auch der Berliner Senat seine Bemühungen zur Stationierung eines RTH. Die Etablierung der Luftrettung in der geteilten Stadt war alles andere als einfach.

Karikatur der damaligen Berliner Verhältnisse von Gerhard Kugler

Karikatur der damaligen Berliner Verhältnisse von Gerhard Kugler

Foto: Gerhard Kugler: ADACOPTER, Aufzeichnungen einer Entwicklung, erschienen 2002 im Werner Wolfsfellner MedizinVerlag München

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Zwar lagen bereits umfangreiche Erfahrungen aus der Luftrettung in Westdeutschland vor, jedoch waren die politischen und rechtlichen Vorgaben im von den Alliierten besetzten Berlin völlig anders. Durch den Vier-Mächte-Status war der Einsatz eines deutschen Fluggerätes absolut ausgeschlossen, sodass nur ein Hubschrauber mit Zulassung und Piloten eines Staates der Alliierten in Betracht kam. Da die in Berlin bereits tätige Fluggesellschaft Tempelhof Airways Inc. über keine Hubschrauber und damit auch über keine Erfahrung in der Luftrettung verfügte, entschied sich der ADAC für den damals in der US-amerikanischen Luftrettung zweitgrößten Betreiber: Omniflight Airways Inc., mit Sitz in Charleston (South Carolina). Dieser Helikopter-Operator verfügte 1987 u.a. über 22 RTH-Stationen in den USA, sodass im Februar 1987 die Beauftragung des ADAC für den Betrieb eines RTH erfolgte.

Nach langen und schwierigen Verhandlungen und Vorbereitungen erteilte der Alliierte Kontrollrat eine Ausnahmegenehmigung für Einsatz eines zivilen amerikanischen RTH in Berlin. Damit begann eine einzigartige Transatlantische Zusammenarbeit zwischen dem ADAC und Omniflight Airways Inc. Der RTH des Typs BO 105 CBS im Wert von 2,5 Millionen D-Mark und notfallmedizinischer Ausrüstung im Wert von 100.000 DM wurde vom ADAC finanziert. Auch beim Flugbetrieb war zu berücksichtigen, dass dieser der Federal Aviation Administration (FAA), d.h. der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde, unterstand. Die für den Stadteinsatz mit einem um 50 cm höheren mittelhohen Kufenlandegestell durfte auch nicht das beim ADAC übliche Design tragen, da das ADAC-Emblem auf dem Hubschrauber verboten war. Stattdessen trug die gelbe BO 105 den in den USA bekannten „Star of Life“-Aufkleber und den Rufnamen des RTH.

Die Maschine flog anfangs unter der Kennung N4573T; diese befand sich nicht am Heckausleger (wie in Deutschland üblich), sondern im Rumpfbereich seitlich an der Maschine

Die Maschine flog anfangs unter der Kennung N4573T; diese befand sich nicht am Heckausleger (wie in Deutschland üblich), sondern im Rumpfbereich seitlich an der Maschine

Foto: Bernhard Huhn (dankenswerterweise zur Verfügung gestellt durch den Werner Wolfsfellner MedizinVerlag, München)

Am 21. August 1987 ging es richtig los, als am frühen Morgen der Transport des in Teile zerlegten RTH mit einem Lastkraftwagen über die Transitautobahn durch die DDR erfolgte. Als am Mittag der LKW mit dem RTH am Berliner Flughafen Tempelhof eintraf warteten bereits Techniker des Herstellers Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH (MBB) aus Bayern und des Betreibers Omniflight Airways Inc., um den Hubschrauber wieder zusammenzubauen.

„Christoph 31“ – Der schnelle Retter in der Inselstadt

Zwar erfolgte am 1. September 1987 die Indienststellung des ersten Berliner RTH, jedoch noch nicht der Einsatzflugbetrieb, da die amerikanischen Piloten von den US-Streitkräften in einer achtstündigen Vorbereitung in den Grenz- bzw. Mauerverlauf eingewiesen werden mussten – ein Überfliegen der Berlin-West umgebenden 162 km langen Mauer und des russischen Ehrenmals in Westberliner Stadtteil Tiergarten waren strengstens verboten. Denn anders wäre die Luftrettung in der “eingemauerten Stadt“, wie es eine US-amerikanische Zeitschrift damals betitelte, überhaupt nicht möglich gewesen. Darüber hinaus stellte gerade der ausschließliche Stadteinsatz des RTH mit Landungen in dicht besiedelten und eng bebauten Stadtteilen, auf engen Straßen und Kreuzungen sowie Parkplätzen und kleinen Grün- bzw. Freiflächen sehr hohe fliegerische Anforderungen an die Piloten und die Flughelfer (Rettungssanitäter), weshalb auch ein mehrwöchiger Vorlauf für Trainings- und Erprobungsflüge notwendig war.

Des Weiteren war der Einflug in die Kontrollzonen der damals drei Flughäfen von Berlin-West in Gatow, Tegel und Tempelhof nur mit Genehmigung möglich. Am 13. Oktober 1987 wurde „Christoph 31“ am Universitätsklinikum Benjamin Franklin der Freien Universität (heute Charité Campus Benjamin Franklin [CBF]) in Berlin-Steglitz stationiert und bei der Rettungsleitstelle der Berliner Feuerwehr „Florian Berlin“ einsatzbereit gemeldet. Im Rahmen der feierlichen Einweihung hatten sich u.a. der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen, der Stadtkommandant des amerikanischen Sektors von Berlin, Generalmajor John H. Mitchell (Juni 1984 – Juni 1988) und der Berliner ADAC-Chef Dr. Wolf Wegener am neuen Luftrettungsstützpunkt eingefunden.

Die Crew bestand aus einem Piloten von Omniflight Airways, einem Notarzt des CBF und einem Rettungssanitäter/Flughelfer (heute TC-HEMS). Zwei amerikanische Piloten, in den ersten Wochen Charles Roberts und Roger Gore, ab Dezember 1987 Gary Dean McKinney aus Houston/Texas und Ernest Johannes Ross aus New York wurden im wöchentlichen Wechsel eingesetzt. Die Rettungssanitäter, die von der ADAC-Luftrettung eine Zusatzausbildung zum Flughelfer erhielten, mussten zur Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation auch über englische Sprachkenntnisse verfügen.

Da in den ersten Jahren keine Standortanlagen am Klinikum vorhanden waren, musste der RTH abends zum Flughafen Tempelhof überführt und morgens wieder zur Uniklinik nach Steglitz geflogen werden. Ebenfalls stand keine Reserve-Maschine zur Verfügung, und so mussten die Wartungsarbeiten in der Nacht und im Rahmen der in den USA üblichen gleitenden Wartung durch einen amerikanischen Techniker erfolgen, der ebenfalls in Berlin wohnte und somit immer sofort einsetzbar war. Dies war auch nötig, da beispielsweise die Sauerstoffflasche im RTH, die in Deutschland durch den Rettungssanitäter ausgetauscht wurde, nach den Vorgaben der FAA nur durch den amerikanischen Techniker aus- und eingebaut werden durfte. Für dringend notwendige Reparaturen musste der RTH abgemeldet werden, während die Wartung immer am Abend und in der Nacht stattfand, so dass der RTH morgens wieder einsatzbereit gemeldet werden konnte.

Die Einsatzbereitschaft ging von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20.00 Uhr, da die Piloten nach amerikanischen Luftfahrtrecht nur vierzehn Stunden zusammenhängend arbeiten durften. Vor der Meldung der Einsatzbereitschaft musste täglich eine schriftliche Genehmigung der Alliierten erteilt werden, die persönlich mit einem Pkw zum RTH-Stützpunkt gebracht werden musste. Neben der obligatorischen fliegerischen und notfallmedizinischen Ausrüstung wurden zusätzlich ein Handfunkgerät FuG 10 zur Kommunikation zwischen medizinischer Besatzung und dem Piloten außerhalb des RTH und ein Bolzenschneider, um Schlösser an Landestellen schnell öffnen zu können, sowie Feuerwehrhelme mit Kennzeichnung mitgeführt. Infolge der ausschließlichen Stadtrettung unterschied sich auch das Einsatzspektrum von „Christoph 31“ gegenüber den in Westdeutschland eingesetzten RTH deutlich. So gab es fast keine Sekundärtransporte (Verlegungsflüge), sondern nahezu ausschließlich Primäreinsätze in der Funktion als „Schneller Notarztzubringer“ und in diesem Rahmen waren über 90% der Einsätze anlässlich nicht traumatologischer Notfälle (z.B. akute Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kinderärztliche und neurologische Notfälle) notwendig. Das Einsatzgebiet umfasste bis zum 1. April 1990 das Gebiet der Inselstadt Berlin-West mit 2.130.525 Einwohnern im Jahr 1989 und einer Fläche von 479,9 qkm mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von 30 km und einer Ost-West-Ausdehnung von 20 km.

Luftrettung in ganz Berlin

Am 1. April 1990 erfolgte der erste Testflug in die DDR – im Bereichs des Berliner Rings – mit Genehmigung der Alliierten sowie die Ausdehnung des Einsatzgebietes ab dem 20. April 1990 auf den Bereich der 32 km umfassenden Berliner Kontrollzone (CTR) und damit auf das gesamte Berliner Stadtgebiet und des Berliner Rings. Das Einsatzgebiet vergrößerte sich damit erheblich und umfasste nun 3.250 qkm mit rund fünf Millionen Einwohnern. Die Entfernungen vom Luftrettungsstützpunkt in Steglitz betrugen 38 km in Norden, 26 km im Süden, 34 km Osten und 30 km Westen mit 320 km Autobahn, davon rd. 200 km Berliner Ring. Auch hier war aller Anfang schwer.

Einsatz von “Christoph 31“ (hier die D-HDPS) auf dem ehemaligen „Todesstreifen“ zwischen Westberlin und der Deutschen Demokratischen Republik

Einsatz von “Christoph 31“ (hier die D-HDPS) auf dem ehemaligen „Todesstreifen“ zwischen Westberlin und der Deutschen Demokratischen Republik

Foto: Archiv Johannes Dittrich

Man mag es heute kaum mehr glauben, aber die DDR-Behörden haben auf Anweisung des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) der DDR gefälschte Straßenkarten von Ostberlin verkaufen lassen, um Fluchtversuche zu verhindern. Deshalb mussten erst einmal Original-Straßenkarten von der Hauptstadt der DDR über die dortigen Behörden und die Volkspolizei beschafft werden, um Einsätze im Ostberliner Stadtgebiet adäquat fliegen zu können. In der rasanten Zeit der sog. Wende wurde der RTH auch im Ostteil schnell etabliert. Nach der Wiedervereinigung nahmen die Verkehrsunfälle durch die zunehmende Motorisierung mit PS-starken Fahrzeugen aus dem Westen erheblich zu, was die RTH-Einsätze erheblich steigerte und das Einsatzspektrum deutlich hin zu traumatologischen Einsätzen veränderte.

Im September 1992 wechselte nicht nur der Betreiber von Omniflight Airways Inc. zum ADAC, sondern auch die Zulassung des RTH. So wurde aus der BO 105 CBS-4 mit dem außergewöhnlichen Outfit und dem amerikanischem Kennzeichen N4573T ein RTH im ADAC üblichen Design sowie dem deutschen Kennzeichen D-HEIM, womit die Aufnahme in die Flotte der ADAC-Luftrettung erfolgte. Es kamen aber auch andere BO 105 in Berlin zum Einsatz, beispielsweise die D-HGYN, bei denen man dann das normale Kufenlandegestell gegen das Berlin-typische hohe ersetzte. Die beiden amerikanischen Piloten wurden von der ADAC-Luftrettung übernommen, die weiterhin gemeinsam mit deutschen Piloten auf dem „Christoph 31“ eingesetzt wurden.

„Christoph 31“ an seiner Homebase am Universitätsklinikum Benjamin Franklin in Steglitz – die ehemalige N4573T trägt nun die deutsche Kennung D-HEIM

„Christoph 31“ an seiner Homebase am Universitätsklinikum Benjamin Franklin in Steglitz – die ehemalige N4573T trägt nun die deutsche Kennung D-HEIM

Foto: Archiv Michael Butz

In dieser Zeit wurde kurzzeitig auch eine BK 117 B-2 mit dem Kennzeichen D-HBND im Stadteinsatz erprobt, die sich jedoch auf Grund der größeren Abmessungen als nicht geeignet erwies. Auch wurde die Einsatzbereitschaft auf den Sonnenuntergang erweitert und endete in den Sommermonaten nicht mehr spätestens um 20 Uhr.

Nur kurz wurde in Berlin die BK 117 mit dem Kenner D-HBND eingesetzt (hier zu sehen im März 2007 als “Ulmer Spatz“)

Nur kurz wurde in Berlin die BK 117 mit dem Kenner D-HBND eingesetzt (hier zu sehen im März 2007 als “Ulmer Spatz“)

Foto: Jörn Fries

Am 24. Januar 1995 wurden die beiden amerikanischen Piloten Gary Dean McKinney, auch „Mr. Berlin“ genannt, und Ernest Ross im Bezirksamt Zehlendorf mit der silbernen Bezirksmedaille von Steglitz und Zehlendorf für seit Dezember 1987 in Berlin geflogene 4.000 Rettungseinsätze geehrt.

Die bewährte Einsatzmaschine des Typs BO 105 CBS-4 wurde am 15. November 2001 durch eine neue EC 135 P2 mit dem Kennzeichen D-HBLN in Berlin ausgetauscht.

„Christoph 31“ – eine EC 135 P2 mit der Kennung D-HBLN (“Berlin“)

„Christoph 31“ – eine EC 135 P2 mit der Kennung D-HBLN (“Berlin“)

Foto: Jörn Fries

Einige Monate später, am 20. Juni 2002, konnte die neue Luftrettungsstation am CBF übernommen werden. Dem außergewöhnlichen Einsatz in der ehemals geteilten Stadt wurde im Jahr 2007 mit dem Aufstellen des ersten RTH „Christoph 31“ auf einem Sockel vor dem Museum der Berliner Feuerwehr im Stadtteil Tegel ein Denkmal gesetzt. Zum Jahresbeginn 2009 wurde eine Einsatzmaschine des Typs EC 135 P2 mit der Kennung D-HDEC in Berlin stationiert, an der auffällig ein Sandfilter installiert war und die einzigartig ein mittelhohes Kufenlandegestell trug, wie dies schon die BO 105 hatte.

Im Juni 2012 wurde die Einsatzmaschine wiederum durch eine EC 135 P2 mit dem Kenner D-HBYH, ein ehemaliger Bayerischer Polizeihubschrauber, als Standortmaschine ersetzt. Mit dem 31. Dezember 2016 endete die Stellung der Rettungsassistenten/TC-HEMS durch den DRK-Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. Seit dem 1. Januar 2017 werden die Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter und TC-HEMS durch die ADAC HEMS & Fachkräfte GmbH (AHF) gestellt.

Im Jahr 2017 stellte „Christoph 31“ mit 3.331 Einsätzen einen Weltrekord auf und war damit der weltweit meist beschäftigste RTH (bezogen auf seine Einsätze pro Tag). Infolge einer Erweiterung und Optimierung der Luftrettungsstation am CBF musste „Christoph 31“ zwischen dem 21. Juni 2018 und März 2020 auf den Flughafen Berlin-Schönefeld verlegt werden, von wo aus er zu seinen Einsätzen startete. Am 26. Juni 2019 flog „Christoph 31“ den 75.000sten Einsatz &ndash nach ADAC-Angaben alle unfallfrei. Allerdings gab es bei Stadteinsätzen immer wieder einmal „Verkehrsunfälle“, wo größere Fahrzeuge (Bus, LKW, Müllwagen) die Rotorblätter des Helikopters beschädigten mit großem Sachschaden, was vor September 1992 zur temporären Einschränkung der Einsatzbereitschaft des RTH durch Reparatur führte. Allerdings hatten dann Notarzt und Rettungssanitäter nicht Feierabend, sondern beide fuhren mit einem zusätzlichen NAW anfallende Notarzteinsätze bodengebunden.

Offiziell am 12. August 2020 vorgestellt: die neue H135 mit der Kennung D-HXCA fliegt in Berlin als Hauptstadtretter “Christoph 31“

Offiziell am 12. August 2020 vorgestellt: die neue H135 mit der Kennung D-HXCA fliegt in Berlin als Hauptstadtretter “Christoph 31“

Foto: Stephan Bartsch/ADAC Luftrettung

Mit der offiziellen Indienststellung der D-HXCA, einer H135 (EC 135 P3) von Airbus Helicopters, erfolgte am 12. August 2020 ein weiterer Wechsel der Einsatzmaschine an der ADAC-Luftrettungsstation „Christoph 31“, womit die neueste und damit modernste Entwicklung der EC 135-Familie in der Bundeshauptstadt zu Notfalleinsätzen startet.

„Christoph Berlin“ – Weit mehr als „nur“ ein Intensivtransporthubschrauber

Am 14. Oktober 1994 kam mit der Inbetriebnahme des Intensivtransporthubschraubers (ITH) des Typs Bell 412 HP von HDM und dem Funkrufnamen „ITH Berlin“ auf dem Flughafen Tempelhof das zweite Luftrettungsmittel hinzu, dessen offizielle Indienststellung im Jahr 1995 erfolgte. Die Crew der gegenüber der damaligen BO 105 CBS-4 wesentlich größeren Bell 412 HP bestand aus einem Piloten und einem Co-Piloten von HDM sowie einem Notarzt einer Berliner Klinik und einem Rettungsassistenten des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB). Darüber hinaus befand sich der ITH seit Beginn in 24-Stunden-Bereitschaft für Verlegungsflüge, sog. Sekundärtransporte.

„Christoph Berlin“ (eine Bell 412 HP in HDM-Lackierung) startet im Juli 2009 in Hennigsdorf (Kreis Oberhavel) zu einem weiteren Notfalleinsatz

„Christoph Berlin“ (eine Bell 412 HP in HDM-Lackierung) startet im Juli 2009 in Hennigsdorf (Kreis Oberhavel) zu einem weiteren Notfalleinsatz

Foto: Jörn Fries

Mitte März 2010 übernachtet „Christoph Berlin“ (eine Bell 412 HP im neuen Design der DRF Luftrettung) witterungsbedingt an der Oberhavel-Klinik in Oranienburg

Mitte März 2010 übernachtet „Christoph Berlin“ (eine Bell 412 HP im neuen Design der DRF Luftrettung) witterungsbedingt an der Oberhavel-Klinik in Oranienburg

Foto: Jörn Fries

Ein schwarzer Tag in der Geschichte des „ITH Berlin“ war sicherlich der Absturz im Rahmen eines Einsatzes bei Dunkelheit und schlechten Wetterverhältnissen am 24. November 2002 auf dem Flugplatz Pritzwalk-Sommersberg, wo der ITH völlig zerstört sowie der Copilot tödliche Verletzungen und der Notarzt schwere Brandverletzungen erlitten hatte. Der „ITH Berlin“ erhielt am 1. Juli 2005 mit „Christoph Berlin“ seinen neuen und heute noch gültigen BOS-Funkrufnamen. Mit der Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof wurde im Oktober 2008 eine Verlegung zum Unfallkrankenhaus (UKB) Berlin-Biesdorf (Marzahn) notwendig, wo 14. Juli 2009 die neue Luftrettungsstation auf dem Dach des Krankenhauses in Betrieb genommen werden konnte. Gut zwei Jahre später kam im Oktober 2011 eine neue und auch leisere Einsatzmaschine mit der EC 145 nach Berlin-Marzahn.

Im Jahr 2011 wurde die Bell 412 HP durch eine EC 145 ersetzt – hier ist „Christoph Berlin“ Mitte April 2012 an seiner Station am UKB zu sehen

Im Jahr 2011 wurde die Bell 412 HP durch eine EC 145 ersetzt – hier ist „Christoph Berlin“ Mitte April 2012 an seiner Station am UKB zu sehen

Foto: Jörn Fries

Im Januar 2012 wurde die Einsatzmaschine mit Night Vision Goggles (NVG) für Nachteinsätze ausgerüstet. Wie notwendig diese Ausrüstung und die Erweiterung der Einsatzoptionen in die Nacht war und ist, zeigt die Tatsache, dass derzeit 30% der Einsätze bei Nacht geflogen werden. Eine weitere Optimierung des Luftrettungseinsatzes erfolgte im Januar 2013 mit der Einführung des Digitalfunks. Mit der Stationierung einer Einsatzmaschine des Typs H145 am 4. Juli 2016 wurde ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung der Luftrettung in der Bundeshauptstadt erreicht.

Am UKB ist nun eine H145 stationiert – bei ADAC und DRF Luftrettung DER Intensivtransporthubschrauber schlechthin

Am UKB ist nun eine H145 stationiert – bei ADAC und DRF Luftrettung DER Intensivtransporthubschrauber schlechthin

Foto: Cristina Vazquez

„Christoph Berlin“ kann neben Sekundärtransporten auch für Primäreinsätze bei Tag und Nacht eingesetzt werden, weshalb er viel mehr als nur ein ITH ist, sondern ein 24-Stunden-Dual-Use-Hubschrauber, was die Notfallversorgung im Großraum Berlin deutlich optimiert.

„Christoph 31b“ – Temporär dritter Luftretter in der Hauptstadt

Die außerordentlich hohen Einsatzzahlen von „Christoph 31“ führten zur Mitte der Nullerjahre immer wieder zur Forderung eines dritten Luftrettungsmittels in der Hauptstadt, das jedoch von den Verantwortlichen und Kostenträgern kontrovers diskutiert und letztlich abgelehnt wurde. Allerdings wurde zwischen dem 15. April und dem 14. Juli 2006, also auch während der Fußball-Weltmeisterschaft, ein dreimonatiger Probebetrieb mit einem zusätzlichen RTH des Typs EC 135 der ADAC Luftrettung und dem BOS-Funkrufnamen „Christoph 31b“ durchgeführt. Neben ADAC, Berliner Feuerwehr und Bundeswehr war auch die Charité an dem Projekt beteiligt.

Der zusätzliche RTH war am Bundeswehrkrankenhaus (BwK) Berlin im Bezirk Mitte stationiert und wurde nachts auf dem militärischen Areal des damals noch im Betrieb befindlichen Flughafens Tempelhof untergestellt. Die Crew bestand aus einem Piloten der ADAC Luftrettung sowie einem Notarzt und einem Rettungsassistenten/TC-HEMS, die beide von der Anästhesie-Abteilung des Bwk Berlin gestellt wurden. In drei Monaten flog der zusätzliche gelbe RTH 594 Einsätze. Trotz der positiven Erfahrungen wurde damals eine Fortsetzung des Einsatzbetriebes von „Christoph 31b“ durch die Kostenträger konsequent abgelehnt.

Rechtsgrundlagen der Luftrettung

Im Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz – RDG) vom 8. Juli 1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.09.2016 ist im § 6 Luftrettungsdienst und Wasserrettungsdienst Abs. 1 zu Organisation und Durchführung festgelegt, dass diese über die für den Rettungsdienst zuständige Senatsverwaltung (Anmerkung: Senatsverwaltung für Inneres und Sport) mit geeigneten Trägern und gegebenenfalls Vereinbarungen geregelt wird. Im Abs. 2 heißt es, dass bei der Regelung der Organisation und Durchführung des Luftrettungsdienstes Standorte und Landeplätze an Kliniken von der für den Rettungsdienst zuständigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung (Anmerkung: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung) festgelegt werden. In § 18 Rettungsdienst mit Luftfahrzeugen sind im Abs. 1 die geltenden Vorschriften für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen festgehalten. Der Abs. 2 bezieht sich auf die Genehmigung, die nach § 3 RDG von der für den Rettungsdienst zuständigen Senatsverwaltung erteilt wird, wobei luftverkehrsrechtliche Vorschriften unberührt bleiben. Zur Ausrüstung ist im Abs. 3 geregelt, dass spezifische Anforderungen an Art und Ausstattung des Luftfahrzeuges in Notfallmedizin und Krankentransport entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin festgesetzt werden müssen.

Die Verordnung über den Notarztdienst (Notarztdienstverordnung – NADV) vom 6. Dezember 2010 regelt im § 2 Allgemeine Aufgaben der Aufgabenträger im Notarztdienst die Besetzung. So werden nach Absatz 1 die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und das nichtärztliche Personal von der Berlin Feuerwehr sowie die RTH und Notarztfahrzeuge anderer von Beauftragten von diesen gestellt und besetzt. Als RTH im Sinne der NADV gilt jedes zur Primärrettung eingesetzte Luftfahrzeug. Entsprechend Absatz 3 hat die Ausstattung der RTH durch den Träger im Einvernehmen mit der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu erfolgen.

Hinsichtlich der Einsatzlenkung der NEF und RTH ist in Absatz 5 festgelegt, dass diese der Berliner Feuerwehr obliegt. Aus § 3 Allgemeine Aufgaben der mitwirkenden Krankenhäuser geht neben Besetzung, Stützpunktleitung sowie Aus- und Fortbildung aus Abs. 2 hervor, dass die Krankenhäuser bei Bedarf für das Personal geeignete Unterkunftsmöglichkeiten sowie für NEF Unterstellplätze und die RTH an den Stationen entsprechende Landeplätze und Hangars (Anmerkung: Luftrettungsstation mit den obligatorischen Standortanlagen) zur Verfügung zu stellen haben. In § 6 Organisation Abs. 6 ist vorgesehen, dass NEF in 90 Sekunden und RTH unverzüglich nach der Alarmierung ausgerückt sein müssen. Weiterhin darf der Notarzt keine Einsatzaufträge der Leitstelle ablehnen.

Im Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung vom 24. Februar 2003 ist in Art. 1 Abs. 3 geregelt, dass die in den beiden Ländern stationierten RTH und ITH von den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes und der Berliner Feuerwehr grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung vom 16. März 2017 auf der Grundlage des Art. 1 Abs. 3 des vorgenannten Staatsvertrages zwischen den beiden Ländern die grenzüberschreitende Kooperation detailliert festgehalten. Dazu sind die RTH „Christoph 31“ Berlin, „Christoph 33“ Senftenberg, „Christoph 35“ Brandenburg, „Christoph 39“ Perleberg, „Christoph 49“ Bad Saarow und „Christoph 64“ Angermünde sowie die ITH „Christoph Berlin“ und „Christoph Brandenburg“ zugelassen. Die Vereinbarung enthält zusammengefasst neben Ausführungen zum Gegenstand der Vereinbarung, Regelungen zu Einsatzauftrag, Einsatzradius, Einsatzlenkung, Kosten der Leistungserbringung und Qualitätsmanagement sowie Schlussvorschriften.

Gegenwärtiger Stand

Derzeit stehen in der Hauptstadt der von der ADAC Luftrettung betriebene RTH „Christoph 31“ und der von DRF Luftrettung eingesetzte Dual-Use-Hubschrauber „Christoph Berlin“ für die schnelle Hilfe aus der Luft zur Verfügung. Die Planungen für die zukünftige Ausgestaltung der Notfallrettung in Berlin haben aus Sicht der ausschreibenden Feuerwehr Berlin, die zugleich den bodengebundenen Notarzt- und Rettungsdienst verantwortet, einen Bedarf für einen zusätzlichen RTH in der Hauptstadt ergeben. Den Ausschreibungsunterlagen des zukünftigen RTH „Christoph 31 BRAVO“ zufolge soll dieser den derzeitigen Planungen zufolge am 1. Januar des kommenden Jahres an den Start gehen. Für den Betrieb der drei Berliner Luftrettungsstationen, einschließlich der Stellung der Einsatzmaschine des Typs EC 135 mit Rettungswinde und das fliegerische Personal für den „Christoph 31 BRAVO“, hatte die DRF Luftrettung im letzten Jahr den Zuschlag bekommen.

Allerdings klagte gegen das Ergebnis die mitbietende ADAC Luftrettung. Die Vergabekammer hat bis dato kein Urteil gefällt (rth.info berichtete vor Kurzem). Somit bleibt vorerst alles beim alten. Klar ist hingegen, dass die Berliner Feuerwehr und/oder die Bundeswehr die medizinische Crew, d.h. den Notarzt und den Notfallsanitäter/TC-HEMS, für den neuen RTH „Christoph 31 BRAVO“ stellen werden.

Am 5. August 2020 hat dann überraschend das Helios Klinikum Berlin-Buch, ein Krankenhaus der Maximalversorgung, im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einen Antrag zur Errichtung und den Betrieb einer Luftrettungsstation in Berlin-Buch (Bezirk Pankow) bei der oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg gestellt (rth.info berichtete jüngst). Dort, im Nordosten Berlins, soll nach dem Willen des Klinikbetreibers der Standort für den noch in der Ausschreibung befindlichen dritten RTH in der Hauptstadt entstehen, womit zukünftig eine weitere Optimierung der Notfallversorgung in Berlin und im angrenzenden Brandenburg angestrebt werde. Nicht unerwähnt bleiben soll aber auch, dass die Kostenträger, also die Krankenkassen und die Unfallversicherungsträger den dritten Hubschrauber für überflüssig halten.

Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Luftrettung

Eine Ergänzung der Luftrettung in der Hauptstadt erfolgt durch RTH und ITH aus dem benachbarten, das Land Berlin umgebenden Land Brandenburg entsprechend dem Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern. Hierüber werden wir im nächsten Teil berichten.

Museumreif: Berlins erster Rettungshubschrauber „Christoph 31 Berlin“ mit der US-amerikanischen Kennung N4573T vor dem Berliner Feuerwehrmuseum in Tegel

Museumreif: Berlins erster Rettungshubschrauber „Christoph 31 Berlin“ mit der US-amerikanischen Kennung N4573T vor dem Berliner Feuerwehrmuseum in Tegel

Foto: Jörn Fries

Autoren

Wir danken:
allen Bildautoren, deren Aufnahmen die Reportage mit ihren historischen und aktuellen Aufnahmen aufgelockert haben

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Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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