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Luftrettung in der DDR (Teil 2): Plötzlich kam der Notarzt auch mit dem Hubschrauber!

22.12.2019

In dieser Reportagenserie sind erschienen:

Schnelle Hilfe aus der Luft in der Wendezeit

rth.info nimmt den 30. Jahrestag des Mauerfalls vom 9. November 1989 zum Anlass, die Entwicklung der Luftrettung in Ostdeutschland (DDR und neue Bundesländer) und die historischen Ereignisse in einer dreiteiligen Serie noch einmal in den Fokus zu rücken. Nachdem wir im Teil 1 der dreiteiligen Reportage über den Rettungsdienst und sporadische Luftrettungseinsätze in der Vorwendezeit berichtet haben, wollen wir im Teil 2 über den Aufbau der Luftrettung in der DDR während der Wendezeit berichten.

Pilotstudie zur Luftrettung in der DDR

Die mit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ untrennbar verbundenen historischen Ereignisse im November 1989 führten zu erheblichen politischen Veränderungen in Osteuropa und damit auch zu massiven Umstrukturierungsprozessen in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Im notfallmedizinischen Bereich rückte schon frühzeitig die Luftrettung in den Fokus westdeutscher Betreiber und engagierter Mediziner in der DDR, die bis dato, mit Ausnahme von sehr wenigen Ambulanzflügen (Verlegungsflügen bzw. Sekundärtransporte) und der Katastrophenhilfe mit Hubschraubern, nicht existent war.

Vor diesem Hintergrund wurde sehr schnell nach der sog. „Wende“ der Wunsch nach einem Luftrettungsdienst an die damalige DDR-Führung herangetragen, die ihre Einwilligung und Genehmigung für ein kurzfristig initiiertes Pilotprojekt gab. Die Planungen und Aktivitäten führten pünktlich zum Weihnachtsreiseverkehr und über den Jahreswechsel 1989/1990, zwischen dem 21. Dezember 1989 und dem 7. Januar 1990, zu einem Versuch mit Rettungshubschraubern (RTH), welche von der Nationalen Volksarmee (NVA) gestellt und in Erfurt, Magdeburg, Plauen und Potsdam stationiert wurden.

Zum RTH umgerüsteter NVA-Hubschrauber des Musters Mil Mi-2 mit SMH-Kennzeichnung

Zum RTH umgerüsteter NVA-Hubschrauber des Musters Mil Mi-2 mit SMH-Kennzeichnung

Foto: Theo und Mark Diekmann

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Als RTH eingesetzter Militärhubschrauber des Musters Mil Mi-8T mit SAR-Beschriftung

Als RTH eingesetzter Militärhubschrauber des Musters Mil Mi-8T mit SAR-Beschriftung

Foto: Theo und Mark Diekmann

Die Crews der geräumigen Militärhubschrauber vom Muster Mil Mi-8T bestand jeweils aus sechs Personen. Auf der fliegerisch-technischen Seite befanden sich zwei Piloten und ein Bordtechniker, während auf der medizinischen Seite ein Notarzt, ein/e SMH-Krankenschwester/-pfleger und ein Krankentransporteur des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR zur Besatzung gehörten. Die Militärhubschrauber verfügten über keine notfallmedizinische Ausstattung. Deshalb musste diese „leihweise“ von der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH), wie der Rettungsdienst in der DDR bezeichnet wurde, aus einem Einsatzwagen „SMH 3“, vergleichbar einem bundesdeutschen Notarztwagen (NAW), zur Verfügung gestellt und die RTH mit zwei Krankentragen versehen werden. Die für westdeutsche Verhältnisse deutlich größeren und zwölf Tonnen schweren Transport- und Mehrzweckhubschrauber der NVA benötigten mit 50 mal 50 Metern die doppelte Landefläche als die wesentlich kleineren westdeutschen RTH des Typs Bell 212, Bell UH-1D, BO 105 und BK 117. Während die westdeutschen RTH innerhalb von zwei Minuten in der Luft waren, benötigte die aus sowjetischer Produktion stammende Mil Mi-8 eine „Warmlaufzeit“ der Triebwerke von vier bis fünf Minuten vor dem Abheben.

Innenraum und notfallmedizinische Ausstattung des RTH der NVA vom Muster Mil Mi-8T

Innenraum und notfallmedizinische Ausstattung des RTH der NVA vom Muster Mil Mi-8T

Foto: Norbert Arnold

Erhebliche Unterschiede in der notfallmedizinischen Ausstattung: Notfallkoffer Ost-West

Erhebliche Unterschiede in der notfallmedizinischen Ausstattung: Notfallkoffer Ost-West

Foto: Norbert Arnold

SAR-Hubschrauber des Musters Mil Mi-14TB im Such- und Rettungsdienst der Volksmarine der DDR eingesetzt

SAR-Hubschrauber des Musters Mil Mi-14TB im Such- und Rettungsdienst der Volksmarine der DDR eingesetzt

Foto: Theo und Mark Diekmann

An die Probe- bzw. Versuchsphase schlossen sich eine Analyse und Auswertung der Erfahrungen sowie eine detaillierte Bewertung der Ergebnisse des ersten primären Hubschraubereinsatzes in der DDR an. Beispielsweise flog der auf dem Flughafen Erfurt stationierte und eilig improvisierte RTH in 17 Tagen 15 Einsätze. Da die Krankenhäuser in der DDR über keine Landestellen verfügten, mussten die NVA-Hubschrauber auf Flughäfen oder sonstigen Flugbetriebsflächen landen, sodass ein Zwischentransport zur Klinik durch einen SMH-Einsatzwagen notwendig war.

Grenzüberschreitende Luftrettung in die DDR

Das Thema “Luftrettung in der DDR“ war dies- und jenseits der damaligen innerdeutschen Grenze ein „heißes Eisen“, welches geschmiedet werden sollte, solange es heiß war. So war es auch absolut nicht verwunderlich, dass sich der damalige Bundesinnenminister und heutige Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble sowie die Präsidenten von ADAC und Deutscher Rettungsflugwacht (DRF) schon im Dezember 1989 für den grenzüberschreitenden Einsatz bundesdeutscher RTH in der DDR stark machten. Den ersten deutsch-deutschen Luftrettungseinsatz führte der an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) stationierte Katastrophenschutz (KatS)-Hubschrauber „Christoph 4“ am 12. Januar 1990 durch. Die orange Bell UH-1D mit einem Piloten und einem Bordtechniker des damaligen Bundesgrenzschutzes sowie einem Notarzt der MHH und einem Rettungssanitäter der Johanniter-Unfall-Hilfe transportierte einen 30-jährigen DDR-Bürger mit schweren Brandverletzungen im Rahmen eines Verlegungsfluges von Magdeburg nach Hannover.

Am 15. Januar 1990 teilte der Bundesminister für Verkehr (BMV) den Betreibern der westdeutschen RTH mit:

„Für Rettungseinsätze Ihrer Hubschrauber auf dem Gebiet der DDR erteile ich hiermit eine allgemeine Ausflugerlaubnis gemäß Paragraph 2 Abs. 6 und 8 LuftVG in Verbindung mit den Paragraphen 90 bis 93 LuftVZO [...] Grenzüberschreitende Rettungsflüge in die DDR setzen eine entsprechende Erlaubnis der DDR voraus.“
Zwar war damit die Grundlage für den grenzüberschreitenden Luftrettungseinsatz von bundesdeutscher Seite gegeben, jedoch mussten zeitraubende Einfluggenehmigungen von den zuständigen Behörden der DDR eingeholt werden, um über deren Hoheitsgebiet zu fliegen und auch dort zu landen.

Wenige Tage nach „Christoph 4“ hatte dann auch der in Grenznähe stationierte KatS-RTH „Christoph 7“ aus Kassel seinen ersten Einsatz in der DDR. Die Crew des ebenfalls nahe zur DDR in Fulda stationierten ADAC-RTH „Christoph 28“ nahm sogar persönliche Kontakte mit den Kollegen der SMH im benachbarten Kreis Bad Salzungen auf, um diese möglichst adäquat zu unterstützen. In diesem Rahmen wurden medizinische Geräte verglichen, Organisationsfragen und Funkprobleme besprochen sowie die Möglichkeiten des RTH-Einsatzes vorgestellt. Bis zum ersten grenzüberschreitenden Einsatz von „Christoph 28“ dauerte es aber noch etwas, der dann am 3. März 1990 notwendig wurde. Aber auch hier verzögerten bürokratische Hindernisse, d. h. Absprachen zwischen der damaligen SAR-Leitstelle (engl. Rescue Coordination Centre – RCC) der Luftwaffe in Goch im Westen und dem RCC der NVA in Fürstenwalde im Osten, die Freigabe der Einflugerlaubnis sowie den Start zum Krankenhaus nach Geisa um eine halbe Stunde! Dort wartete bereits ein Patient mit Verdacht auf eine Hirnblutung, der gemeinsam von Rettern aus Ost und West für den Flug „in den Westen“ im SMH-Einsatzwagen vorbereitet wurde.

Dass sich die Probleme in dieser Zeit doch nicht so einfach lösen ließen, wie man es sich gewünscht hatte, macht auch der zweite grenzüberschreitende Einsatz von „Christoph 28“, am 8. März 1990 deutlich, wo wertvolle 20 Minuten verloren gingen. Dabei kam es noch einmal zu einer luftrettungsdienstlichen Premiere, da es sich um den ersten „echten“ deutsch-deutschen Primäreinsatz gehandelt hatte, wo ein Patient mit einem Herzinfarkt in Geisa notärztlich versorgt werden musste. Im Anschluss erfolgte der Transport in Begleitung des RTH-Notarztes im SMH-Einsatzwagen des Typs Barkas B1000 ins Krankenhaus Bad Salzungen. Weitere Probleme gab es anfangs auch im Osten, da die Einsatzmaschinen der NVA das Staatsgebiet der DDR nicht verlassen durften, was neue bzw. angepasste einsatztaktische Konzepte erforderte. So kam es Mitte März 1990 an der Grenzübergangsstelle Mustin zu einem ersten Rendezvous zwischen dem damaligen in Eutin (Ostholstein) und heute in Siblin stationierten KatS-RTH „Christoph 12“ mit dem aus Malchin/Neubrandenburg kommenden NVA-Hubschrauber des Musters Mil Mi-8T mit dem Rufnamen „Neuber-Luft“, wo ein Bundesbürger mit einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) übernommen und anschließend in die Universitätsklinik nach Lübeck geflogen werden musste.

Aber auch die damalige Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF), die heutige DRF Luftrettung, hatte erhebliche bürokratische Hürden zu nehmen, als sie zwei Stunden auf eine Einflugerlaubnis warten musste, wobei allerdings keine Lebensgefahr bestanden hatte. Die DRF flog am 29. März 1990 mit dem damals auf dem Flugplatz Hartenholm (Schleswig-Holstein) stationierten Ambulanzhubschrauber (AHS) „Christoph 42.2“ (später “Christoph 52“, heute “Christoph Europa 5“) ihren ersten grenzüberschreitenden Einsatz in die DDR. Dabei transportierte die BO 105 CBS-4 im Rahmen eines Sekundärtransportes einen erkrankten bundesdeutschen Rentner von Wismar zum Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch.

Darüber hinaus war für die grenzüberschreitende Luftrettung in die DDR der seit dem 1. September 1987 im Westteil des damals noch geteilten Berlin stationierte „Christoph 31“ von Omniflight Airways Inc., die diesen RTH im Auftrag des ADAC betrieb, von herausragender Bedeutung. Nachdem die Alliierten den Einsatzradius auf den Bereich der Berliner Kontrollzone (CTR) ausgedehnt hatten, durfte der gelbe RTH mit amerikanischem Kennzeichen ab dem 2. April 1990 regelmäßig Einsätze in Ostberlin fliegen, was aber anfangs auch nicht unproblematisch war. Man mag es heute kaum mehr glauben, aber die DDR-Behörden hatten für Ostberlin veränderte Straßenkarten verkaufen lassen, um Fluchtversuche zu verhindern, so dass zuerst Originalkarten von der Hauptstadt der DDR über die dortigen Behörden bzw. die Volkspolizei beschafft werden mussten.

„Christoph 31“ durfte ab dem 2. April 1990 auch in den Ostteil Berlins fliegen

„Christoph 31“ durfte ab dem 2. April 1990 auch in den Ostteil Berlins fliegen

Foto: Theo und Mark Diekmann

„Christoph Leipzig“ – der erste deutsch-deutsche RTH

Zeitgleich zur Ausdehnung des Einsatzgebietes von „Christoph 31“ auf das gesamte Berliner Stadtgebiet stationierte für alle völlig überraschend die in Nürnberg ansässige Internationale-Flug-Ambulanz e.V. (IFA) am 2. April 1990 den ersten deutsch-deutschen RTH am damaligen NVA-Lazarett Leipzig-Wiederitzsch. Bei der Einsatzmaschine handelte es sich um eine MBB/Kawasaki BK 117 A-1 (D-HBKS, SN: 7017) mit modernster notfallmedizinischer Ausstattung und dem Rufnamen „Christoph Leipzig“, die zu Beginn in einem Radius von 100 Kilometern rund um die sächsische Messestadt eingesetzt wurde. Mit dem RTH aus westlicher Produktion und bundesdeutschem Konzept setzte die IFA völlig neue und deutliche Qualitätsmaßstäbe in der rettungsmedizinischen Versorgung des im Wandel befindlichen DDR-Rettungsdienstes SMH, der bis Anfang 1990 gänzlich ohne Primärluftrettung auskommen musste. Die Realisierung des für damalige Verhältnisse spektakulären Starts von „Christoph Leipzig“ erfolgte durch das Zusammenwirken der ersten demokratisch gewählten DDR-Regierung, des Bezirks Leipzig, der Luftstreitkräfte (LSK) der NVA, des Bezirkskrankenhauses St. Georg, der SMH Leipzig und der Interflug sowie der IFA als westlichem Investor.

Planung der Luftrettung in der DDR

Wie bereits im Teil 1 berichtet, erfolgten in der DDR nur sehr wenige Verlegungsflüge, auch als Ambulanzflüge (Sekundärtransporte) bezeichnet, größtenteils durch die 1958 gegründete Interflug, der staatlichen zivilen Fluggesellschaft der DDR. Dabei wurden schätzungsweise maximal 300 Patienten in 40 Jahren DDR auf dem Luftweg transportiert. Eine planmäßige zivile Luftrettung mit Primärrettung, wie sie in Westdeutschland ab 1970 auf- und ausgebaut wurde, war vom Gesundheitsministerium der DDR nicht vorgesehen und wurde 1971 abgelehnt. Als Argumente wurde neben deutlich höheren Kosten und einer befürchteten Konkurrenz zur bodengebundenen SMH auch die auf den Tag und das Wetter beschränkte Einsatzbereitschaft angeführt.

Durch die Interflug wurden mit der Mil Mi-8T vereinzelte Verlegungstransporte durchgeführt

Durch die Interflug wurden mit der Mil Mi-8T vereinzelte Verlegungstransporte durchgeführt

Foto: Norbert Arnold

Durch den Fall der Mauer am 9. November 1989 wurden sehr schnell Forderungen dies- und jenseits der Grenze nach einer grenzüberschreitenden und flächendeckenden Luftrettung in der DDR formuliert. Dies konnte kurzfristig nur durch die NVA erfolgen, die über das notwendige fliegerische Personal und Fluggerät verfügte. Dabei war eine enge Kooperation mit dem Rettungsdienst notwendig, die dann auch zur schnellen Realisierung des anspruchsvollen Vorhabens führen sollte. Die Interflug ging davon aus, dass dies nur eine Übergangslösung darstellen sollte und nahm hinsichtlich einer effizienten zivilen Luftrettung in der DDR Kontakte mit den bereits etablierten Luftrettungsorganisationen ADAC-Luftrettung und Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) auf, um eine eigene Luftrettungsorganisation in der DDR aufzubauen. Das Einsatzspektrum sollte alle Bereiche abdecken und sowohl den Luftrettungsdienst (Primärrettung) als auch Ambulanzflüge (Sekundärrettung) und Repatriierungen (Rückholflüge) umfassen. Dieses Vorhaben wurde jedoch durch die erste demokratisch gewählte DDR-Regierung nicht weiterverfolgt, da man beabsichtigte, mit bundesdeutschem Knowhow und Unterstützung das geplante Luftrettungssystem durch die nun „freigewordenen“ Militärhubschrauber der NVA, entsprechend dem Slogan der Abrüstung „Schwerter zu Flugscharen“, aufbauen zulassen. Vor diesem Hintergrund hoffte die Interflug im Frühjahr 1990 weiterhin auf die Durchführung von Repatriierungsflügen.

Beginn der Luftrettung in der DDR

Offizieller Start der planmäßigen und organisierten Luftrettung in der DDR war der 10. April 1990, wo die Stationierung von NVA-Hubschraubern der Muster Mil Mi-2 in Brandenburg, Greifswald, Magdeburg, Schwerin und Senftenberg sowie der Mil Mi-8T in Bad Saarow und Erfurt erfolgte. Wenige Tage später folgten Stationierungen in Dresden und Zwickau. Dabei stellte die NVA die Einsatzmaschinen und das fliegerisch-technische Personal, während die SMH das medizinische Personal und die medizinische Ausrüstung stellte. Ein Kuriosum dieser Tage stellte sicherlich auch der zum RTH umfunktionierte und luxuriös ausgestattete Salonhubschrauber vom Muster Mil Mi-8S des ehemaligen Staatsrats- und SED-Vorsitzenden Erich Honecker dar, welcher zeitweise in Bad Saarow eingesetzt wurde. Die als RTH eingesetzten NVA-Hubschrauber trugen – vergleichbar der blauen Aufschrift SAR auf orangem Untergrund der im Such- und Rettungsdienst (engl. Search and Rescue) eingesetzten Luftfahrzeuge – die Abkürzung des DDR-Rettungsdienstes SMH in blauen Lettern auf orangem Untergrund.

Es ist nicht verwunderlich, dass gerade in der Wende- und damit Anfangszeit der Luftrettung in der DDR viel Improvisation notwendig war, um die damals junge Luftrettung zu implementieren. Nach den ersten demokratischen Wahlen zur Volkskammer, wie das Parlament in der DDR bezeichnet wurde, im März 1990, führten fortschreitende Lockerungen in der Bürokratie zu einer weiteren Premiere in der deutsch-deutschen Luftrettung: Am 19. April 1990 landete zum ersten Mal ein SAR-Hubschrauber vom Muster Mil Mi-8T nach einem Transport eines erkrankten Bundesbürgers von Rostock nach Ostercappeln bei Osnabrück an der ADAC-Luftrettungsstation „Christoph 19“ Uelzen, um aufzutanken. Somit waren die Probleme beim Grenzübertritt für RTH der NVA bereits Geschichte geworden und machten sog. Rendezvous zwischen bundesdeutschen und DDR-RTH an den Grenzübergangsstellen überflüssig, was die Versorgungsqualität erheblich verbesserte. Nach Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990 waren grenzüberschreitende Einsätze problemlos möglich.

Erstes deutsch-deutsches Luftrettungssymposium

Die rasante Entwicklung in der Wendezeit spiegelt sich auch in dem schnellen Ausbau des Systems und der Kontakte in der Luftrettung wider. So fand bereits anlässlich der Internationalen Luftfahrtausstellung „ILA 90“, zwischen dem 15. und dem 20. Mai 1990 in Hannover, das Forum „Luftrettung in Ost und West“ statt. Dort trafen sich erstmals Experten aus beiden deutschen Staaten zum Informationsaustausch und Kontakteknüpfen. Zum ersten Mal nahmen auch Vertreter von Interflug, SMH und NVA als Referenten an der Veranstaltung teil, um den Stand und die Perspektiven der Luftrettung in der DDR vorzustellten. Dieses Forum war der Vorläufer des schon drei Monate später, am 21./22. Juli 1990, eilig initiierten ersten deutsch-deutschen Luftrettungssymposiums, wo sich die Verantwortlichen, aber auch die aktiv in der Luftrettung Tätigen aus Ost und West in malerischer Umgebung am Senftenberger See trafen, um die bereits entstandenen Kontakte aus Hannover zu vertiefen.

Hinweisschild zum ersten deutsch-deutschen Luftrettungssymposium

Hinweisschild zum ersten deutsch-deutschen Luftrettungssymposium

Foto: Theo und Mark Diekmann

Erstes deutsch-deutsches Luftrettungssymposium in Senftenberg, in dessen Rahmen sich die Verantwortlichen aus Ost und West trafen

Erstes deutsch-deutsches Luftrettungssymposium in Senftenberg, in dessen Rahmen sich die Verantwortlichen aus Ost und West trafen

Foto: Theo und Mark Diekmann

Blick ins dichtgedrängte Auditorium des Tagungsgebäudes am Senftenberger See

Blick ins dichtgedrängte Auditorium des Tagungsgebäudes am Senftenberger See

Foto: Theo und Mark Diekmann

Im Fokus stand der Ausbau der Luftrettung in der DDR und in den zukünftig neuen Bundesländern nach westdeutschem Vorbild. Dort erfolgte auch eine imposante Präsentation der Einsatzmaschinen. Während der ADAC eine BK 117 A-1 und die DRF eine BO 105 CBS-4 mit in die DDR brachte, kam die NVA mit einer Mil Mi-2, Mil Mi-8T und Mil Mi-14BT zum ersten deutsch-deutschen „Static display“ nach Senftenberg.

Straußberger Luftrettungsvertrag

In der rasanten Wendezeit jagte eine Sensation die nächste. Kaum einen Monat nach dem 1. Deutsch-deutschen Luftrettungssymposium am Senftenberger See unterzeichneten am 17. August 1990 auf dem damaligen Gelände des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung der DDR in Straußberg bei Berlin die DDR-Minister Prof. Dr. Jürgen Kleditzsch (Gesundheit) und Rainer Eppelmann (Abrüstung und Verteidigung) zusammen mit Horst-Werner Leukel (ADAC-Vizepräsident für Technik) und Gerhard Kugler (ADAC-Luftrettung) sowie Siegfried Steiger (DRF) den „Vertrag über die Durchführung der Luftrettung auf dem Gebiet der DDR“, kurz und knapp auch als Straußberger Luftrettungsvertrag bezeichnet. Darin verpflichteten sich ADAC und DRF bis 1999 zur Durchführung der Luftrettung auf dem Gebiet der nur noch wenige Wochen bestehenden DDR bzw. den zukünftig neuen Bundesländern.

Die damaligen Planungen sahen vor, dass zu diesem Zweck zehn Luftrettungsstationen in der DDR mit Einsatzmaschinen der NVA des Typs Mil Mi-2, die in der Größe etwa vergleichbar mit der im Westen eingesetzten BO 105 war, betrieben werden sollten. Am 13. September 1990, nur wenige Tage vor der „Auflösung“ der DDR, trat das Rettungsdienstgesetz der DDR als letztes Gesetz der DDR in Kraft, das u.a. auch die Luftrettung regelte, bis die neuen Bundesländer eigene Gesetze erlassen konnten. Als letztes historisches Datum in der kurzen, aber turbulenten Geschichte der DDR-Luftrettung ist der 21. September 1990 zu nennen, als eine Mil Mi-2 der NVA in gelber Lackierung, mit den Emblemen von ADAC und DRF, der Aufschrift „NOTARZT“ sowie dem Rufnamen „Christoph 50“ an der Luftrettungsstation Senftenberg präsentiert und stationiert wurde. Diese Maschine kam nur sehr kurz zum Einsatz, wurde mit der Wiedervereinigung auf der Grundlage des Einigungsvertrages von der Bundeswehr übernommen und wieder in olivgrün im militärischen Bereich eingesetzt. Damit endete auch eine nur wenige Monate andauernde enge Kooperation zwischen den beiden in der öffentlich-rechtlichen Luftrettung in Westdeutschland etablierten Betreibern ADAC und DRF. Der Straußberger Luftrettungsvertrag wurde wenige Tage nach der Wiedervereinigung von der Bundesrepublik Deutschland als ungültig erklärt, womit die Ausgestaltung der Luftrettung an die nach der föderalistischen Aufgabenverteilung zuständigen neuen Bundesländer gefallen war.

Die gelbe Mil Mi-2 im ADAC-Design mit Militär- bzw. NVA-Kennzeichen und dem Rufnamen „Christoph 50“ wurde nur wenige Tage in Senftenberg eingesetzt

Die gelbe Mil Mi-2 im ADAC-Design mit Militär- bzw. NVA-Kennzeichen und dem Rufnamen „Christoph 50“ wurde nur wenige Tage in Senftenberg eingesetzt

Foto: OMR Dr. med. Hartmut Handschak – Team Christoph 33 und 71

Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, d.h. der Wiedervereinigung, am 3. Oktober 1990, musste die Luftrettung in den neuen Bundesländern ausgebaut und wie im Westen auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt werden. Darüber werden wir im letzten Teil der dreiteiligen Reportage ausführlich berichten.

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Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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