Luftrettungsmittel vermehrt im Visier von Laserpointern
05.05.2013
Braunschweig (NDS) :: Seit im Oktober 2009 die Meldepflicht für Laserpointer-Vorfälle vom Luftfahrtbundesamt eingeführt wurde, ist die Anzahl der registrierten Angriffe stetig angestiegen. Betroffen sind nicht nur Flugzeuge, sondern auch Rettungs-, Intensivtransport- und Polizeihubschrauber. So wurden im vergangenen Jahr 342 Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber gemeldet, wovon 261 im deutschen Luftraum stattfanden. Auch in jüngster Vergangenheit gab es mehrere Vorfälle, bei denen Piloten bei Nachtflügen durch den Einsatz von Laserpointern geblendet wurden.
Anfang März wurde der Pilot eines Polizeihubschraubers, welcher über dem Dortmunder Stadtteil Holzen einen flüchtigen Autofahrer suchte, vom Lichtkegel eines Laserpointers getroffen. Nach einer kurzen Schwebephase konnte der Pilot den Flug jedoch fortsetzen. Der 51-jährige Täter konnte kurze Zeit später gefasst werden.
Am Abend des 23. März befand sich der ÖAMTC-ITH „Christophorus 33“ aus Wiener Neustadt mit einem Inkubator an Bord im Landeanflug auf das Donauspital in Wien. Beim Überflug über das Krankenhaus wurde auch hier der Pilot von einem Laserstrahl, welcher aus einer Wohnsiedlung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikum kam, geblendet. Obwohl der Pilot für einige Minuten verschwommen sah, konnte er die Maschine sicher auf dem Dach der Klinik landen.
Bereits im Jahr 2010 wurde der ADAC-Intensivtransporthubschrauber „Christoph Westfalen“ das Ziel eines Laserangriffs. Beim Rückflug von Lünen zum Stützpunkt am Flughafen Münster-Osnabrück richtete ein Unbekannter am 5. Juni gleich zweimal den grünen Laserstrahl auf den ITH. Der Pilot wurde direkt am Auge getroffen und war nicht mehr einsatzfähig, die Maschine konnte jedoch vom Co-Piloten sicher zum Luftrettungszentrum geflogen werden. Im September und August 2011 traf es die Besatzung der Stuttgarter Maschine „Christoph 51“ bei einem Flug von Stuttgart nach Nürnberg und den Siegener RTH „Christoph 25“ bei der Landung am Stützpunkt.
Neben Hubschraubern sind aber vor allem Flugzeuge an den großen Flughäfen betroffen. So wurden im Jahr 2012 am Rhein-Main-Airport in Frankfurt am Main 38 Fälle gezählt, an den Flughäfen Köln/Bonn und München 31 bzw. 28.
Das Anleuchten von Fluggeräten stellt einen „schweren Eingriff in den Luftverkehr dar“ (vgl. § 315 StGB: Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr), und die steigende Anzahl von Fällen macht einen Handlungsbedarf deutlich. So hat die Gewerkschaft Cockpit ein Verbot von Laserpointern gefordert. Oft sehen die Piloten für mehrere Minuten nach dem Angriff nichts mehr, in denen das Flugzeug dann führungslos ist. Somit kann durchaus Absturzgefahr bestehen. Auch die Tatsache, dass einige Piloten Folgeschäden bis hin zur Berufsunfähigkeit erlitten haben, ist für Markus Wahl, Sprecher der Pilotenvereinigung, ein Grund für das Verbot. Im Moment dürfen die Geräte nur bis zu einer bestimmten Leistungsstufe an Privatpersonen in Deutschland verkauft werden. Die gesetzlichen Grenzwerte werden bei Billigprodukten oder Produkten aus dem Internet jedoch häufig überschritten.
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