NRW legt erstmals Entwurf eines Luftrettungsbedarfsplanes vor
13.03.2022
Düsseldorf (NRW) :: Seit Jahren wartet man in Nordrhein-Westfalen vergeblich auf die Überarbeitung des zuletzt im Februar 2011 geänderten Erlasses „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ aus dem Jahre 2006 (rth.info berichtete mehrfach). Nun scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen.
Mit Datum vom 4. Februar 2022 hat Karl-Josef Neumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), dem Landtag den Entwurf eines Luftrettungsbedarfsplanes NRW – LuftRBP NRW zugeleitet (siehe Weblink im Kontextbereich dieser News). Es handelt sich hierbei – im Gegensatz zum bodengebundenen Rettungsdienst, wo die kommunalen Träger in der Regel alle fünf Jahre einen Rettungsdienstbedarfsplan vorzulegen haben – um die erste systematische Bedarfsermittlung für die Luftrettung in NRW. Der Entwurf des LuftRBP NRW wurde im Auftrag des MAGS vom Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr der Technischen Hochschule Köln erstellt.
Nach Ansicht des MAGS ist die Luftrettung in NRW insgesamt gut aufgestellt; Nachbesserungsbedarf wird allerdings im Bereich des Nachtfluges (gemeint ist die Ausweitung der Primärrettung in die fliegerische Nacht) sowie des luftgebundenen Intensivtransportes gesehen. So zieht das Gutachten folgendes Fazit: Die aktuelle Einsatzmittelvorhaltung sowohl für die Primärluftrettung als auch für die Sekundärluftrettung wird als “grundsätzlich bedarfsgerecht“ angesehen, allerdings werden Optimierungspotenziale für die Einsatzmittelvorhaltung als auch für die Einsatzmittelstandorte gesehen.
Während laut Gutachten die sieben öffentlich-rechtlichen Rettungshubschrauber (RTH) an ihren derzeitigen Standorten für NRW bedarfsgerecht sind und auch die Stationierung der beiden öffentlich-rechtlichen Intensivtransporthubschrauber (ITH) in Köln und Greven nicht in Frage gestellt werden, wird ein weiterer öffentlich-rechtlicher ITH-Standort als notwendig angesehen. Eine Ausweitung der Primärluftrettung in die fliegerische Nacht soll angestrebt werden – zunächst durch eine Randzonenerweiterung bestehender Standorte. Das Thema “Lärm- bzw. Umweltschutz“ soll bei Neuausschreibungen erstmals verstärkt berücksichtigt werden.
Laut Gutachten sind die sieben öffentlich-rechtlichen RTH an ihren derzeitigen Standorten für NRW bedarfsgerecht (hier zu sehen: “Christoph 13“ bei einem Primäreinsatz in Ostwestfalen-Lippe)
Foto: Jörn Fries
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Nach der Verbändeanhörung soll der Luftrettungsbedarfsplan noch im März den zuständigen Fachausschüssen des nordrhein-westfälischen Landtags zugeleitet werden. Man darf gespannt sein, wie sich die Fraktionen zu diesem Thema positionieren werden und wann der neue LuftRBP NRW in Kraft treten wird. Dies gilt auch für den so genannten Hubschraubererlass. Noch interessanter dürfte allerdings sein, welche Konsequenzen die DRF Luftrettung, die Johanniter Luftrettung sowie die Luftrettung Sauerland aus dem Gutachten ziehen werden. Die beiden letztgenannten Unternehmen verfügen über eine gültige Genehmigung zur Durchführung luftgebundener Intensivtransporte in NRW, machen von dieser aktuell aber keinen Gebrauch.
Nachbesserungsbedarf wird im Bereich des Nachtfluges sowie des luftgebundenen Intensivtransportes gesehen (hier zu sehen: “Christoph Dortmund“ der DRF Luftrettung)
Foto: DRF Luftrettung
Standorte der öffentlichen und unternehmergeführten Luftrettung in NRW
Foto: Martin Wesolowski (Entwurf und Zeichnung)
RTH-Trägergemeinschaften in NRW
Foto: Martin Wesolowski (Entwurf und Zeichnung)
ITH-Trägergemeinschaften in NRW
Foto: Martin Wesolowski (Entwurf und Zeichnung)
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