Ausnahmegenehmigungen für Landeplätze
01.08.2014
Berlin (BLN) :: Aufatmen bei den Krankenhäusern der Bundesrepublik. Nach den Vorgaben der EU müssen Hubschrauberlandeplätze gewisse Standards erfüllen, damit sie von Hubschraubern angeflogen werden dürfen. Diese Auflagen gelten nicht nur für alle kommerziellen Nutzungen, sondern auch für die Nutzung von Landeplätzen an Krankenhäusern durch Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber (rth.info berichtete). Diese Regelung wurde bereits 2012 beschlossen, eine Übergangsfrist läuft jedoch im Oktober diesen Jahres aus.
Obwohl die EU in einer Stellungnahme betont, dass es für Flüge von Rettungshubschraubern Ausnahmeregelungen geben soll, befürchten viele Kliniken, dass sie in Zukunft von der Luftrettung ausgeschlossen werden könnten, weil ihre Landeplatz die notwendigen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, und sie Umbauten finanziell nicht bewältigen können oder wollen. So hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) laut Medienberichterstattung für den deutschen Raum die großzügige Ausschöpfung der Spielräume für Ausnahmeregelungen in Aussicht gestellt.
Das Ministerium hat alle bislang nicht offiziell genehmigten Landeplätze nun in „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umwandelt. Durch diese Umwandlung können die bisherigen Landeplätze nach übereinstimmenden Angaben der Medien uneingeschränkt weiter betrieben werden.
Viele Landeplätze an Krankenhäusern erfüllen nach Auskunft des Ministeriums eigentlich nicht die von der EU geforderten Voraussetzungen. Das liegt darin begründet, dass sie weder einer offiziellen Kontrolle durch die Behörden unterliegen, noch jemals offiziell genehmigt wurden.
Allerdings sind diese Landeplätze dennoch zulässig - dank einer Ausnahme im Gesetz. Sofern eine Gefahr für Leib und Leben abgewehrt werden muss, kann ein Pilot auch außerhalb der rund 500 in Deutschland genehmigten Flugplätze aufsetzen. Deutschlandweit gibt es hierfür ca. 1600 sogenannte Außenlandestellen. Genau diese werden jetzt zu „Landestellen von öffentlichem Interesse“ deklariert, wie das Ministerium bestätigt haben soll.
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„Hubschrauber-Landeplatz“ am St. Elisabeth-Krankenhaus in Recklinghausen
Foto: Jörn Fries

Landung von „Christoph Europa 5“ auf dem Hubschrauberlandeplatz des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift (Hamburg)
Foto: Harald Rieger

Sonderlandeplatz am Klinikum Fulda
Foto: Jörn Fries

Landeplatz am Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach
Foto: Jörn Fries
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