Übergangsvereinbarung sichert Luftrettung in Sachsen
05.01.2018
Dresden / Chemnitz (SN) :: Am Mittwoch, dem 3. Januar teilte die Krankenkasse ikk classic mit, dass die Luftrettung in Sachsen durch eine Übergangsvereinbarung mit den bisherigen Dienstleistern ADAC Luftrettung und DRF Luftrettung auch für das Jahr 2018 sichergestellt worden sei.
Mit der Interimslösung habe man den Betrieb an den Standorten Dölzig-Schkeuditz (“Christoph 61“ und “Christoph 63“, beide ADAC), Bautzen (“Christoph 62“, ebenfalls ADAC), Dresden (“Christoph 38“, DRF) und Zwickau (“Christoph 46“, ebenfalls DRF) vertraglich bis zum 31. Dezember 2018 gesichert, so die ikk classic. Sie ist federführend für die sächsischen Kassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Vergabekommission für die Luftrettung bei der Landesdirektion Sachsen (LDS). Die ikk classic geht davon aus, dass bis Mitte 2018 die Ausschreibung und dann für 2019 eine reguläre Vergabe der Luftrettung erfolge.
Stellen auch in den nächsten zwölf Monaten die Luftrettung in Sachsen sicher: die ADAC Luftrettung (hier der “Christoph 61“ aus Dölzig-Schkeuditz) ...
Foto: Jörn Fries
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... und die DRF Luftrettung (hier der “Christoph 46“ aus Zwickau)
Foto: Jörn Fries
Die Krankenkassen als Kostenträger der Luftrettung hatten bereits im Juli 2017 darauf aufmerksam gemacht, dass die Beauftragungen für die sächsischen Luftrettungsmittel “Christoph 38“ in Dresden und “Christoph 46“ in Zwickau (beide DRF) sowie “Christoph 61“ und “Christoph 63“ in Dölzig-Schkeuditz (beide ADAC) eigentlich zum 31. Dezember 2017 und die für “Christoph 62“ in Bautzen (ebenfalls ADAC) zum 31. Mai 2018 ausgelaufen wären und die LDS eine Neuausschreibung auf den Weg hätte bringen müssen (rth.info berichtete). Diese war jedoch bis Ende 2017 nicht erfolgt.
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- dpa-Meldung “Luftrettung in Sachsen dank Übergangsvereinbarung gesichert“ vom 03.01.2018