Westpfalz: Land Rheinland-Pfalz sucht Betreiber für offiziellen ITH-Probebetrieb
17.03.2019
Sembach (RPF) :: Seit nunmehr fünf Monaten fliegt vom Gewerbegebiet Sembach aus ein Intensivtransporthubschrauber (ITH) der Johanniter Luftrettung (JLR). Vordringlich für Sekundärtransporte zwischen den Teilstandorten des Westpfalz-Klinikums Kaiserslautern (WKK) bereitgestellt (rth.info berichtete), wird der ITH “Air Rescue Pfalz“ von Beginn an von der für Primäreinsätze zuständigen Integrierten Leitstelle “Kaiser“ in Kaiserslautern tagtäglich als schneller Notarztzubringer eingesetzt; bis Ende Februar flog der ITH, so JLR-CEO Günther Lohre gegenüber der örtlichen “Rheinpfalz“ schon über 300 Primäreinsätze. Dies seien laut Lohre “also über vier pro Tag“ – und dies in der tageslichtarmen Winterzeit!

Der ITH “Air Rescue Pfalz“ der Johanniter Luftrettung (hier die “White Lady“ D-HFVP) verlässt bei Göllheim (Donnersbergkreis) wieder die Unfallstelle
Foto: Tobias Klein
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Die JLR hatte am 20. Oktober 2018 den ITH auf dem ehemaligen US-Flugfeld Sembach stationiert und das für die Luftrettung in Rheinland-Pfalz zuständige Innenministerium in Mainz sowie die Krankenkassen als Kostenträger erst wenige Tage zuvor darüber informiert, was naturgemäß bei beiden nicht auf viel Gegenliebe stieß. Von daher verwunderte es kaum, dass schon bald von “Rosinenpickerei“, “ungenehmigten Primäreinsätzen“ und so weiter die Rede war. Erstaunlicherweise war von Seiten der ADAC Luftrettung, die in Rheinland-Pfalz mit ihren vier Luftrettungsstationen “Christoph 5“ in Ludwigshafen, “Christoph 10“ in Wittlich, “Christoph 23“ in Koblenz und “Christoph 77“ in Mainz sowie darüber hinaus im Saarland mit “Christoph 16“ ein Monopol hat, in der öffentlichen Diskussion nichts zu vernehmen. Hinter den Kulissen sah das allerdings schon ganz anders aus, wie aus Branchenkreisen zu erfahren war. rth.info wird in einem gesonderten Beitrag hierüber berichten.
Das Land Rheinland-Pfalz sah sich nun gezwungen, die von den Johannitern als Probebetrieb benannte interimsweise Stationierung eines ITH im so genannte Dual-Use-Betrieb in der Westpfalz offiziell ausschreiben zu lassen. Zugleich kündigte man in Mainz an, ein Gutachten erstellen zu wollen, dass den Bedarf eines weiteren, dann fünften Rettungshubschraubers im Land des Weins und der Reben überprüfen solle. Die Öffentlichkeit wurde Anfang des Jahres mit zwei Pressemitteilungen über das weitere Vorgehen informiert.
Am 12. Januar 2019 heiß es aus dem zuständigen Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz (MdI RLP): “Das rheinland-pfälzische Innenministerium unterstützt die Stationierung eines weiteren Rettungshubschraubers für die Westpfalz und das Saarland. Allerdings besteht zwischen allen Beteiligten Einigkeit, dass zunächst eine entsprechende Bedarfsanalyse die Notwendigkeit eines zusätzlichen Luftrettungsmittels bestätigen muss.“ Die Bedarfsanalyse solle zeitnah “gemeinsam mit dem saarländischen Innenministerium“ in Auftrag gegeben werden. Ziel sei, die vorliegenden rheinland-pfälzischen und saarländischen Daten zusammenzuführen und zu bewerten. Mit einem Ergebnis rechnete das Innenministerium Rheinland-Pfalz im zweiten Quartal dieses Jahres. “Wird dabei ein Stationierungsbedarf festgestellt, wird anschließend eine europaweite Ausschreibung gemeinsam mit den Krankenkassen durchgeführt“, so endete die Pressemitteilung.
Rund vier Wochen später, am 4. Februar 2019, präzisierte das MdI RLP: “Das Innenministerium, die Krankenkassen und die im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern liegenden Landkreise Donnersbergkreis, Kaiserslautern und Kusel haben vereinbart, dass der Bedarf für die Stationierung eines zusätzlichen Luftrettungsmittels für die Westpfalz sowie das Saarland auf Basis einer Gesamtbetrachtung über die Grenzen der Bundesländer hinweg neu analysiert werden soll.“ Das Land hat darüber hinaus kurzfristig in den einschlägigen Portalen einen Aufruf zur Interessenbekundung an einem Bieterwettbewerb veröffentlicht, mit dem sichergestellt werden solle, dass in der Übergangszeit auch weiterhin ein Luftrettungsmittel zur Verfügung steht. Ziel sei, spätestens Anfang Mai ein den rettungsdienstgesetzlichen Vorgaben entsprechenden Hubschrauber zu stationieren. Bis längstens Ende April werde der Hubschrauber „Air Rescue Pfalz“ der JLR auf der Grundlage der bisherigen Regelung weiter eingesetzt. Von einer gemeinsamen Bedarfanalyse mit dem Saarland war nun nicht mehr die Rede. Auf Anfrage von rth.info hieß es wenig später aus der Pressestelle des MdI RLP dazu wortwörtlich: “Das Saarland hat Kenntnis über die Ausschreibung des Interimsbetriebes, ist aber nicht am Verfahren beteiligt.“
Just an jenem 4. Februar hatte das Land Rheinland-Pfalz den Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht. Dieser richtete sich an alle Luftrettungsbetreiber. Alle Interessenten, die sich dann fristgerecht auf den Aufruf gemeldet hatten, bekamen am 15. Februar die Vergabeunterlagen. Die Frist zur Abgabe eines Angebots war am 26. Februar. Allerdings musste das Innenministerium die Frist um weitere zwei Wochen verlängern, nachdem mindestens ein Interessent auf massive Schwierigkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Stationierungsort in der vom Land vorgegebenen Region gestoßen war bzw. dies bemängelte. Die endgültige Abgabefrist endete somit am 12. März. Hierüber informierte die Pressestelle des Mainzer Innenministeriums rth.info am 27. Februar 2019 – übrigens, was völlig ungewöhnlich ist, ungefragt.
Da der Text des Aufrufs zur Interessenbekundung vom 4. Februar 2019 nicht mehr im Internet zu finden ist, drucken wir ihn hier in voller Länge ab:
Dienstleistungskonzession über die interimsweise Durchführung des Luftrettungsdienstes in der Region Westpfalz
Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (Konzessionsgeber) beabsichtigt, auf der Grundlage von § 2, 27 f. RettDG-RLP kurzfristig eine Dienstleistungskonzession über die Durchführung des Luftrettungsdienstes mit einem Intensivtransporthubschrauber (ITH) im Dual-Use-Betrieb in der Region Westpfalz zu vergeben. Der Luftrettungsstandort, der vom Konzessionsgeber noch bestimmt wird, wird in dem Bereich des Landkreises Kaiserslautern, des Landkreises Kusel oder des Donnersbergkreises liegen. Die Vergabe soll für einen Interimszeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 mit einer Verlängerungsoption um 3 Monaten erfolgen. Die Benutzungsentgelte für die Luftrettung werden zwischen dem Konzessionsnehmer und den Sozialversicherungsträgern vereinbart (vgl. Art. 28 RettDG-RLP). Die Konzessionsvergabe erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.In dem Interimszeitraum bis längstens 30. Juni 2020 wird der Konzessionsgeber eine Bedarfsanalyse für die Luftrettung in der Region Westpfalz abschließen und auf dieser Grundlage – soweit nach der Bedarfsanalyse erforderlich – ein Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Luftrettung in der Region Westpfalz für einen mehrjährigen Zeitraum durchführen.
Ihr Interesse bekundet haben sollen dem Vernehmen nach die ADAC Luftrettung, die DRF Luftrettung und die Johanniter Luftrettung. Ob auch die Björn Steiger Stiftung ihr Interesse bekundete, scheint fraglich, da sich diese im 50sten Jahr ihres Bestehens jetzt wieder verstärkt dem bodengebundenen Rettungsdienst widmet: die Fusion mit den “Mobilen Rettern“ aus Gütersloh, die am 11. Februar 2019 öffentlichkeitswirksam bekanntgegeben wurde, und die erfolglosen Versuche, im Südschwarzwald einen ITH zu stationieren, scheinen bei ihr zu einer Neuausrichtung zu führen. Die Luxembourg Air Rescue (LAR), die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit den beiden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland ihren ITH “Air Rescue 3“ für subsidiäre Einsätze vorhält, könnte ebenfalls zu den Bietern gehören. Allerdings waren die angefragten Luftrettungsunternehmen aus nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, auf Anfragen von rth.info näher einzugehen.

Luftrettung international: Am Krankenhaus Birkenfeld landete der ITH “Air Rescue 3“ der Luxembourg Air Rescue (LAR)
Foto: Tobias Klein

Die Johanniter Luftrettung nutzt ein luftfahrtrechtlich genehmigtes Areal auf der ehemaligen U. S. Air Base in Sembach
Foto: Jörn Fries
Wie geht es jetzt weiter? Folgt man der Logik des MdI RLP, dann dürfte spätestens Anfang April der Sieger der Ausschreibung feststehen. Dieser hätte dann, wenn es sich nicht um die Johanniter Luftrettung handelt, dann maximal vier Wochen Zeit, um seinen Interimsstandort in der Westpfalz startklar zu machen. Wir sind gespannt und werden das weitere Procedere auch weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.
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