EXKLUSIV: Ausschreibung luftgebundener Intensivtransport MVP: Alles zurück auf Null!
20.09.2020
Schwerin (MVP) :: Am 31. Oktober 2019 hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern den luftgebundenen Intensivtransport europaweit ausgeschrieben (rth.info berichtete seinerzeit exklusiv). Ab dem 1. April 2020 hätte die Konzession für den Intensivtransport mit Hubschraubern erteilt werden sollen. Nun wurde die Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Intensivtransporten im Rettungsdienst mit einem Intensivtransporthubschrauber erneut ausgeschrieben. Und so führt die Johanniter Luftrettung gemeinsam mit ihrem Operator Heli-Flight auch weiterhin vom Südstadt-Klinikum in der Hansestadt Rostock Sekundärflüge durch und fliegt gelegentlich Primäreinsätze – bis auf Weiteres.
Im Juli 2019 flog noch Rotorflug für die Johanniter Luftrettung – wenige Monate später übernahm Heli-Flight den Flugbetrieb in Rostock
Foto: Jörn Fries
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Erste Verzögerungen traten auf, weil die ausschreibende Stelle, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (MWAG) in Schwerin, nachträglich die Konditionen verändert hatte: Statt einer H155/EC 155 B war plötzlich eine H145 B gefordert, eine Maschine, die es so gar nicht gibt. Schnell kam der Verdacht auf, dass “interessierte Kreise“ die fünfblättrige H145 von Airbus Helicopters möglichst zeitnah in den bundesdeutschen Markt bringen wollten – und sich dazu das nordöstlichste Bundesland auserkoren hatten. Rechtsstreitverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald wurden in der Folge anhängig, wie die Pressestelle des MWAG auf Anfrage von rth.info Mitte Juni bestätigte.
Ausweitung der Betriebzeiten des Greifswalder Rettungshubschraubers in die fliegerische Nacht
Parallel dazu wurden die Betriebszeiten des Rettungshubschraubers“Christoph 47“ der DRF Luftrettung ausgeweitet, so dass der Greifswalder RTH seit Anfang August 2020 im 24-Stunden-Betrieb fliegt. Dies kam für viele überraschend. Bei der Vorstellung der neuen Einsatzmaschine vom Typ H145 durch die DRF Luftrettung am 17. April 2020 am Universitätsklinikum Greifswald, an der auch Gesundheitsminister Harry Glawe teilnahm, war nicht die Rede davon, dass eine Vereinbarung hierüber zwischen MWAG und DRF Luftrettung getroffen worden war. Dies wurde erst drei Tage später, am 20. April 2020, durch eine so genannte freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung veröffentlicht.
Ministerium will “Hubschrauber neuerer Generation“ im luftgebundenen Intensivtransport
Am 31. August wurde nun eine neue Ausschreibung europaweit veröffentlicht (siehe externe Links im Kontextbereich dieser News). Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen voraussichtlich ab dem 1. Februar 2021 die Konzession für einen Intensivtransport mit Hubschraubern erteilt werden. Der Konzessionsvertrag ersetzt gemäß §§ 54, 56 VwVfG M-V die bisherige Genehmigung. Das MWAG will die neue Konzession für eine Dauer von vier Jahren vergeben, behält sich aber ausdrücklich vor, “im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Intensivtransporthubschrauber zu erteilen“. Angebote sind bis spätestens zum 5. Oktober 2020, 23:59 Uhr einzureichen, heißt es in den Ausschreibungsunterlagen. Der Zuschlag solle am 13. November 2020 erteilt werden.
Aus der Leistungsbeschreibung geht hervor, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die Empfehlung des Landesbeirats für das Rettungswesen für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern einem Luftfahrtunternehmen eine Konzession für den Intensivtransport mit Hubschraubern von einem Standort in der örtlichen Nähe des Flughafens Rostock/Laage erteilen möchte. Das Luftrettungszentrum soll in einem Umkreis von maximal 70 Kilometern um den Flughafen Rostock/Laage liegen. Der Konzessionsnehmer hat einen ständigen 24/7/365-Betrieb des ITH zu gewährleisten, wobei zwischen Tag- (Präsenzdienst) und Nachtbetrieb (Rufbereitschaft mit einer Ausrückzeit spätestens nach 30 Minuten) unterschieden wird.
“Der [zum Einsatz kommende] Intensivtransporthubschrauber muss für das medizinische Personal und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche medizinische Geräte mindestens über den Platz verfügen, wie er in einem Intensivtransporthubschrauber des Typs H145 zur Verfügung steht.“ Das Gleiche gilt für die zu stellende Ersatzmaschine. Und weiter heißt es: “Die Ausstattung des Hubschraubers muss die Anforderungen nach der DIN EN 13718-1 und DIN EN 13718-2 erfüllen. Der Konzessionsnehmer hat Angaben dazu zu machen, ob er bereit ist, sofern künftig Hubschrauber-Baumuster zur Verfügung stehen, die hinsichtlich Betriebs- und Wartungskosten, Lärmemissionen, Leistungsfähigkeit und Innenraumabmessung deutlich günstigere Werte als das angebotene Baumuster aufweisen, solche Hubschrauber neuerer Generation zum frühestmöglichen Zeitpunkt am Leistungsort einzusetzen.“
Man darf gespannt sein, ob sich das Land mit diesen Vorgaben dieses Mal wird durchsetzen können.
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